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Gleichstellungsbüro wird nicht in den Jura verlegt


MEDIENMITTEILUNG

Gleichstellungsbüro wird nicht in den Jura verlegt

28. Aug 2002 (EFD) Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von
Frau und Mann (EBG) soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Kanton Jura
verlegt werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest.

Rennwald hatte in seiner Einfachen Anfrage angeregt, das EBG in den
Kanton Jura zu verlegen, weil dieser im Bereich der Gleichstellung von
Mann und Frau eine Vorreiterrolle gespielt habe, bei der bisherigen
Dezentralisierung der Bundesverwaltung aber leer ausgegangen sei. Für
den Fall, dass sich eine Verlegung des EBG als zu schwierig erweise,
fragte Rennwald den Bundesrat an, ob ein anderes Bundesamt im Kanton
Jura angesiedelt werden könne.

In seiner heutigen Antwort hält der Bundesrat fest, er sehe zurzeit von
einer Verlegung ab, da er zunächst den bereits in Auftrag gegebenen
Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe über die weitere
Dezentralisierung der Bundesverwaltung abwarten wolle. Die Arbeitsgruppe
solle verschiedene Vorschläge prüfen und die grundsätzlichen Fragen und
Aspekte einer weiteren Verlagerung von Bundesstellen abklären und
beurteilen. Im Vordergrund stünden dabei die Kriterien der Wirksamkeit
und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.

Auskunft: Gregor Saladin/Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 031
325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
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