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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Budget schwarz - Finanzplan rot


MEDIENMITTEILUNG

Budget schwarz - Finanzplan rot

Für das kommende Jahr unterbreitet die Landesregierung den eidg. Räten
einen schuldenbremsekonformen Voranschlag mit einem positiven Saldo von
rund 60 Millionen. Korrekturbedarf besteht hingegen in den
Finanzplanjahren. Statt Überschüssen, wie sie von der Schuldenbremse
gefordert wären, resultieren Defizite, die bis 2006 auf über 900
Millionen anwachsen. Hauptursache ist der vom Nationalrat beschlossene
Wegfall der Bundesanteile an den Mehrwertsteuer-Prozenten für AHV und
IV. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Klausursitzung beschlossen, im
Herbst eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzunehmen und sich in
diesem Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen
Sanierungsbotschaft auseinander zu setzen, sondern auch zu prüfen, wie
zusätzlicher Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben
geschaffen werden kann. Falls das Parlament auf seine Teilbeschlüsse im
Sozialbereich zurückkommt, können im Finanzplan Wachstumsschwerpunkte in
den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt
(+5,1%) sowie Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, der Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität
gesetzt werden.

Der Voranschlag 2003 steht im Zeichen der erstmaligen Anwendung der
Schuldenbremse. Der Bundesrat wird den eidg. Räten für das kommende Jahr
einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorlegen. Dieser sieht einen
Überschuss von rund 60 Millionen vor. Gegenüber dem Budget des laufenden
Jahres beträgt das Ausgabenwachstum rund ein Prozent; verglichen mit dem
Finanzplan vom letzten Herbst betragen die Einsparungen rund 700
Millionen. Ermöglicht wurde dieses Ergebnis durch Bereinigungen in allen
wichtigen Aufgabengebieten. Neben Schätzkorrekturen, zeitlichen
Erstreckungen von Transferzahlungen, verschiedenen Kürzungen im
Eigenbereich (zivile Bauten, Dienstleistungen Dritter, Lohnmassnahmen)
waren in allen wichtigen Aufgabenbereichen Korrekturen notwendig, so
unter anderem beim Militär, bei der Landwirtschaft und den
Verkehrsinfrastrukturen. Die zentralen Ziele der bundesrätlichen Politik
sind aber auch in diesen Bereichen nicht in Gefahr. So ist auch der
Start von Armee XXI sichergestellt.

Finanzplan

Korrekturbedarf besteht in den Finanzplanjahren 2004-2006. Statt der von
der Schuldenbremse her geforderten Überschüsse - das Instrument der
Schuldenbremse ist allerdings nur für den Voranschlag verbindlich -
resultieren Defizite von rund 500 (2004), 600 (2005) und über 900
Millionen (2006). Der Finanzplan entspricht nur dann knapp den
Anforderungen der Schuldenbremse, wenn das Parlament auf seine
Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum
Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkommt. Unter
diesen Voraussetzungen können im Finanzplan Wachstumsschwerpunkte in den
Bereichen Bildung, Forschung, Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt
(+5,1%) sowie Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, der Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität
gesetzt werden.

Die Gesamteinnahmen entwickeln sich über die gesamte Planperiode
2003-2006 mit 4,2 Prozent pro Jahr über dem angenommenen
durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. In den
Fiskaleinnahmen, die über die gesamte Planperiode um 4,8 Prozent
zulegen, sind geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise das
IV-Mehrwertsteuerprozent (2005) und die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe (2005) enthalten. Bei diesen Mehreinnahmen handelt
es sich um zweckbestimmte Mittel, welche sowohl die Staats- und
Fiskalquote erhöhen, das Ergebnis in der Finanzrechnung indes unberührt
lassen. Ebenfalls ins Zahlenwerk eingebaut ist unter anderem die vom
Bundesrat beschlossene Steuerreform im Bereich der Familienbesteuerung
mit einem maximalen, jährlichen Ausfallpotenzial von rund einer
Milliarde (2005).

Konjunktur und Schuldenbremse

Voranschlag und Finanzplan, die beide während des Sommers ausgearbeitet
wurden, beruhen auf einem optimistischen Szenario. Dieses geht von einem
verstärkten Wirtschaftsaufschwung im nächsten Jahr aus, der durch die
zeitlich verschobenen Auswirkungen der expansiven Geldpolitik und einer
schrittweisen Erholung des Aussenhandels unterstützt wird. Unter diesen
Voraussetzungen würde die Erwerbslosenrate tief bleiben, die Teuerung
leicht zunehmen und die Zinssätze ein wenig steigen. Budget und
Finanzplan gehen von folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerten aus:

                         2002  B2003  FP 2004-06
Reales BIP (%) 1.0     2.0       1.8
Inflation (%)      1.0    1.3        1.5
Zinssätze (%)
-kurzfristig        1.5     2.5        3.0
-langfristig         3.5    3.8         4.0

Die getroffene Annahme zum realen Wirtschaftswachstum für das kommende
Jahr deckt sich in etwa mit den zur Zeit von Banken und Instituten
genannten Werten. Den verschlechterten Wirtschaftsaussichten der letzten
Wochen wird damit nicht Rechnung getragen und dies aus folgenden
Gründen: Erstens sind die Auswirkungen auf die Einnahmen in den
Hochrechnungen für das laufende Jahr implizit enthalten, und zweitens
besteht eine Eigenschaft der Schuldenbremse gerade darin, dass auf
konjunkturbedingte Mindereinnahmen nicht mit Ausgabenkürzungen reagiert
werden muss.

Der bereinigte Zahlenstand macht eines deutlich: werden dem Bund die
bestehenden und die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für die
Finanzierung seiner Anteile an der AHV und IV entzogen, so hat dies für
den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Der Bundesrat wird im Herbst
eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und sich in diesem
Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen Sanierungsbotschaft
auseinandersetzen, sondern auch prüfen, wie zusätzlicher
Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben geschaffen werden
kann.

Die Botschaft zum Voranschlag 2003 sowie der Bericht zum Finanzplan
2004-2006 wird der Bundesrat Ende September 2002 verabschieden. Mit der
Weiterleitung der beiden Vorlagen an das Parlament wird die
Öffentlichkeit im Einzelnen über die Haushaltentwicklung in den
kommenden Jahren informiert.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09

Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich

Der Bundesrat bewilligt seit Frühjahr 2000 - abgesehen von
Grossprojekten wie dem Vollzug zur Bekämpfung des organisierten
Verbrechens und Geldwäscherei oder der Umsetzung der ArmeeXXI - mit der
Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund nicht mehr automatisch
zusätzliche personelle Ressourcen. Er geht vielmehr davon aus, dass die
Departemente die Mittel für neue Aufgaben durch Priorisierung und
Verzichtsplanung freisetzen können und müssen. Er nimmt bei der
Behandlung von Einzelanträgen vom zusätzlichen Mittelbedarf deshalb nur
noch Kenntnis und vertagt den Entscheid über eine allfällige Zuteilung
zusätzlicher Stellen und Personalkredite auf den Zeitpunkt der
Erarbeitung des Voranschlags des Folgejahres.

Parallel zu seinen Budgetentscheiden hat der Bundesrat am 21. August
2002 von einer Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich
Kenntnis genommen. Ziel dieser Gesamtbeurteilung ist es, mit der
verhältnismässig kleinen Bundesratsreserve, die als Handlungsspielraum
zur Verfügung steht, möglichst haushälterisch umzugehen. Diese Reserve
wird seit Jahren gespiesen mit Einsparungen von Reorganisationsprojekten
der Regierungs- und Verwaltungsreform RVR.

Eine entscheidende Rolle beim Entscheid über die Höhe der
Mittelzuteilung spielte der per Ende 2002 hochgerechnete potenzielle
Handlungsspielraum der Departemente und der Bundeskanzlei. Bei seinem
heutigen Entscheid liess sich der Bundesrat von der Idee leiten, dass
dieser Anfang Rechnungsjahr 2003 für alle Departemente mindestens 1,5
Prozent ihrer Personalbezüge betragen soll. Folglich trat er aus seiner
Reserve von insgesamt 12 Millionen 8 Millionen an das EDA, EDI, EJPD,
EFD und EVD ab. Dem Bundesrat verbleibt somit im nächsten Jahr ein
bescheidener Handlungsspielraum von 4 Millionen, was einem Promille der
gesamten Personalausgaben des Bundes entspricht.

Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel 031 322 62 52

Bundesrat zu den Liegenschaftsprojekten

In den letzten Jahren verzeichnete die Bundesverwaltung infolge neuer
Aufgaben und wachsender Teilzeitarbeit mit jährlich durchschnittlich 4
Prozent eine überproportional starke Zunahme an Arbeitsplätzen. Dadurch
sind ebenfalls die Investitions- und Mietkosten sowie die Betriebskosten
für die Unterbringung der Bundesangestellten angestiegen. Denn die
Zunahme der Arbeitsplätze ging in den letzten Jahren einher mit teurer
zusätzlicher Miete von Liegenschaften; es ist nämlich nicht möglich,
innerhalb kurzer Frist eigene Objekte zu planen und zu realisieren.

Strategie des EFD (BBL) ist es aber, Miete längerfristig durch
finanziell vorteilhafteres Eigentum abzulösen. Deshalb sind mehrere
Grossprojekte ausgearbeitet worden, welche die zusätzlichen
Arbeitsplätze in eigenen Neu- und Umbauten auffangen sollen. Die
projektierten Kosten übersteigen allerdings die vorgesehenen, gegenüber
der bisherigen Planung deutlich aufgestockten Finanzplanzahlen im Jahr
2006 um rund 100 Millionen Franken. Deshalb müssen einige Projekte
zurückgestellt werden Der Bundesrat hat gestern das EFD (BBL) damit
beauftragt, prioritär jene Projekte zu realisieren, welche die
Unterbringung des Bundespersonals für neue, vom Parlament beschlossene
Aufgaben wie Effizienzvorlage und neue Bundesgerichte sicherstellen.
Ausserdem sollen jene Projekte, die bereits begonnen wurden, zu Ende
geführt werden. Dazu gehören der Erweiterungsbau Bakom Biel und die
Überbauung in Ittigen (UVEK) sowie die Sanierung des Altbaus des
Schweizerischen Landesmuseums in Zürich.

Auskunft: Gregor Saladin, Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 031
325 50 03

Zentrales Rechenzentrum für die Bundesverwaltung

Der Bund soll ein für alle Departemente hoch verfügbares Rechenzentrum
erhalten. Der Bundesrat hat gestern einen Verpflichtungskredit zur
Koordination des Aufbaus bewilligt. Dabei soll das Bundesamt für
Informatik und Telekommunikation (BIT) die Führungsrolle übernehmen.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass der weitere Ausbau von
Notrechenzentren innerhalb der Bundesverwaltung koordiniert zu erfolgen
hat. Dazu hat er dem BIT einen Verpflichtungskredit von 15,3 Mio.
Franken bewilligt, damit die Infrastruktur ausgebaut werden kann, um
alle departementalen Leistungerbringer zu bedienen und die
Schlüssel-Anwendungen und -Systeme aller Departemente hoch verfügbar zu
machen. Durch diese Bündelung können die Kosten für ein Notrechenzentrum
so tief wie möglich gehalten werden. Zur Anwendung gelangt modernste
Technologie bei der Datenübertragung wie im Bereich der
Datenspeicherung. Weil die Informatik eine immer höhere Bedeutung im
Geschäftsleben der Bundesverwaltung einnimmt, will der Bundesrat mit
dieser Investition seine Führungsrolle auch in Krisenzeiten
sicherstellen können.

Auskunft: Jules Busslinger, Generalsekretariat EFD, Tel. 031 324 00 38

22. Aug 2002

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch