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Neue Rechtsgrundlage für Unterstützungskasse des Bundes


MEDIENMITTEILUNG

Neue Rechtsgrundlage für Unterstützungskasse des Bundes

Die Unterstützungskasse der Bundesverwaltung erhält eine neue
Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat heute das entsprechende
Grundsatzpapier verabschiedet. Das bestehende Leistungsangebot wird
beibehalten. Die Unterstützungskasse erbringt Leistungen für Angestellte
in sozialen Notlagen.

Heute hat der Bundesrat ein Grundsatzpapier über die seit Jahrzehnten
bestehende Unterstützungskasse (UK) zugunsten des Bundespersonals
verabschiedet. Ab Inkrafttreten der neuen vorsorgerechtlichen
Bestimmungen für das Bundespersonal im ersten Semester 2003 wird die UK
als Spezialfonds durch die Personal- und Sozialberatung (PSB) des Eidg.
Personalamtes (EPA) geführt. Die Pensionskasse des Bundes, welcher die
UK heute unterstellt ist, wird dadurch vom Betreiben einer Einrichtung
entlastet, die nicht zum Kerngeschäft der beruflichen Vorsorge gehört.

Die UK ist ein subsidiäres Instrument des Arbeitgebers. Sie dient der
Linderung von finanziellen Notlagen der Angestellten. Aus Mitteln der
Unterstützungskasse können ebenfalls soziale Einrichtungen des Personals
unterstützt werden. Zugang zu Leistungen der UK haben die Angestellten
der zentralen und dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie das
Personal des Bundesgerichts, der Parlamentsdienste und der Rekurs- und
Schiedskommissionen.

Der Bundesrat sprach sich gegen eine Aufteilung des Vermögens der UK auf
die Verwaltungseinheiten aus, die im Rahmen der Reorganisation der
Bundesverwaltung verselbständigt wurden. Das EFD wurde beauftragt,
zusammen mit den Sozialpartnern die Möglichkeit von marktnäheren
Konditionen der laufenden Darlehen an Einrichtungen des Personals zu
prüfen, beziehungsweise die mittelfristige Ablösung der Darlehen
auszuhandeln. Diese Massnahmen dienen längerfristig der Steigerung der
Liquidität der UK. Damit stehen vermehrt Mittel für gezielte,
individuelle Massnahmen zugunsten der Destinatärinnen und Destinatäre
zur Verfügung.

Der Bundesrat bekräftigte im weiteren seine Haltung, zukünftig auf die
Finanzierung von Hotels und Ferienwohnungen zu verzichten, die durch
Organisationen getragen werden, die den Personalverbänden nahe stehen.

Schliesslich sprach sich der Bundesrat dafür aus, längerfristig einen
Zusammenschluss der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals mit der
Unterstützungskasse zu prüfen.

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65

21. Aug 2002

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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