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Bundesverwaltung: Erfolgreiche Umstellung auf Arbeitsverträge


MEDIENMITTEILUNG

Bundesverwaltung: Erfolgreiche Umstellung auf Arbeitsverträge

Seit Herbst 2001 sind mit dem bisherigen Bundespersonal über 32'400
schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen worden. Das entspricht rund
98 Prozent des betroffenen Personals. Die Vertragsabschlüsse wurden
nötig, weil seit dem 1. Januar 2002 die einseitige Ernennung zur Beamtin
oder zum Beamten durch den Arbeitgeber Bund definitiv ausgedient hat.
Der Übergang in das neue Recht verlief weitgehend reibungslos.

Am 1. Januar 2002 ist in der Bundesverwaltung das neue
Bundespersonalgesetz (BPG) in Kraft getreten und hat das Beamtengesetz
aus dem Jahr 1927 abgelöst. Eine der Neuerungen des BPG ist die Ablösung
des bisherigen Beamtenstatus (Wahl auf vier Jahre) durch eine
öffentlichrechtliche Anstellung. Die Anstellung wird durch einen
schriftlichen Arbeitsvertrag begründet und ist in der Regel unbefristet.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, der Arbeitgeber aber
nur aus Gründen, die das Gesetz abschliessend aufzählt.

Im Juli 2001 legte der Bundesrat in einer Verordnung fest, wie der
Wechsel des bisherigen Bundespersonals vom alten in das neue Recht
erfolgen sollte. Im Einzelnen gestaltete sich der Übergang für die
insgesamt gut 33'000 betroffenen Personen in den sieben Departementen
und der Bundeskanzlei wie folgt:

- Mit über 32'400 Angehörigen des bisherigen Bundespersonals wurde ein
Arbeitsvertrag nach dem BPG geschlossen.

- Nicht ganz 400 Personen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
das bisherige Dienstverhältnis für eine beschränkte Zeit weiterzuführen
(in der Regel bis längstens Ende September 2002).

- Für etwas über 300 Angehörige des bisherigen Bundespersonals gelten
Sonderregelungen. Zu dieser Kategorie gehören insbesondere die
Angestellten, die auch unter dem neuen Recht auf Amtsdauer gewählt
werden (Richterinnen und Richter der Rekurskommissionen,
Bundesanwaltschaft).

- In 8 Fällen, in denen trotz einer zumutbaren Offerte des Arbeitgebers
keine Einigung über einen Arbeitsvertrag nach BPG zu Stande kam und auch
eine andere einvernehmliche Lösung nicht möglich war, hat der Bund im
März 2002 die Kündigung ausgesprochen. Gegen keine dieser Kündigungen
ist Beschwerde erhoben worden.

Für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten der Bundesverwaltung
verlief der Übergang in das neue Recht ohne Schwierigkeiten. Rund 98
Prozent des betroffenen Personals haben einen Arbeitsvertrag nach BPG
unterschrieben. Dies lässt darauf schliessen, dass der Vertragsgedanke
in der Bundesverwaltung kaum auf Widerstand stösst. Mit dem neuen
Personalrecht besteht nun eine solide Grundlage für die Verwirklichung
von weiteren Neuerungen im Personalmanagement der Bundesverwaltung.

Auskunft:

Ulrich Schneider, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 01 82

11. Jul 2002

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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