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Änderung der Mineralölsteuerverordnung - teilweise neue Regelung für Anschlussflüge

MEDIENMITTEILUNG

Änderung der Mineralölsteuerverordnung - teilweise neue Regelung für
Anschlussflüge

Treibstoffe für Linienflüge nach dem Ausland bleiben weiterhin von der
Mineralölsteuer befreit. Hingegen unterliegen der Mineralölsteuer neu
die Betankungen für Anschlussflüge, sofern diese nicht mit dem gleichen
Flugzeug durchgeführt werden.

Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch beschlossen, die bisherige Praxis
nicht mehr weiterzuführen, nach welcher Treibstoffe für Anschlussflüge
des internationalen Linienverkehrs auch dann steuerfrei sind, wenn sie
mit einem andern Flugzeug durchgeführt werden. Er erachtet diese seit
1961 praktizierte Regelung als mit der Klimapolitik nicht vereinbar.

Im weiteren hat der Bundesrat die Bestimmungen für die Kennzeichnung des
Heizöls an diejenigen der Europäischen Gemeinschaft angepasst. Dadurch
soll verhindert werden, dass der Handel zwischen der EU und der Schweiz
durch unterschiedliche Normen behindert wird. Gleichzeitig mit diesen
Änderungen wird die Mineralölsteuerverordnung mit Bestimmungen
administrativer Natur ergänzt.

Auskunft:
Peter Iseli, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 28
Roland Clément, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 83

9. Juli 2002

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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