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Neue Finanzordnung, Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

PRESSEMITTEILUNG

Neue Finanzordnung, Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf einer
neuen Finanzordnung (NFO) zur Kenntnis genommen. Die NFO soll die
Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die Bundesverfassung nachführen
und das Steuersystem vereinfachen. Von den eingeladenen
Vernehmlassungsteilnehmern haben über 80 Prozent geantwortet; zusätzlich
äusserten sich zahlreiche Verbände zum NFO-Entwurf. Der Bundesrat hat
nun, gestützt auf  die Vernehmlassungsergebnisse, Beschlüsse gefasst und
das Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragt,
die den Eidgenössischen Räten im Spätherbst unterbreitet werden soll.
2004 kommt die NFO-Vorlage voraussichtlich vor das Volk.

Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (dBSt)
und der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um die
Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, hat der
Bundesrat deshalb einen Entwurf für eine Neue Finanzordnung (NFO)
ausgearbeitet. Vom September 2001 bis Ende Januar 2002 wurde eine
Vernehmlassung zum NFO-Entwurf durchgeführt, deren Ergebnisse nun
vorliegen.

Die Verankerung von Höchstsätzen für die dBSt und die MWST in der
Verfassung wird von der Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet. Der
Bundesrat sieht vor, diese Höchstsätze weiterhin in der Verfassung zu
verankern sowie den Höchstsatz der Kapitalsteuer für juristische
Personen an den geltenden Satz von 8,5 Prozent anzupassen. Die Absicht,
die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt und der MWST
aufzuheben, stiess nicht überall auf Zustimmung, insbesondere nicht bei
den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsdachorganisationen. Diese
beiden Steuern machen jedoch gegenwärtig 60 Prozent aller
Bundeseinnahmen aus und sind für die staatliche Aufgabenerfüllung
unverzichtbar.Der Bundesrat befürwortet  deshalb die Aufhebung der
Befristung der dBSt und der MWST.
Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, hat
sich die Landesregierung ausserdem dafür ausgesprochen, bei der MWST nur
noch ein Normalsatz und ein reduzierter Satz anzuwenden.. Auf mittlere
Sicht soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft
werden. Die Bergkantone, die Parteien und die der Tourismusförderung
nahestehenden Kreise lehnen die Abschaffung des Sondersatzes kategorisch
ab. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer sehen den Sondersatz als eine
strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe an, die als solche nicht ins
Steuersystem gehört. Gegenwärtig wird von der Bundesverwaltung ein
Massnahmenpaket zur Tourismusförderung erarbeitet, das den betroffenen
Regionen erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen und die Qualität
des Angebots zu verbessern. Um den Tourismusregionen genügend Zeit zu
geben, von diesen flankierenden Massnahmen zu profitieren, und
angesichts der internationalen Konjunkturschwäche tritt der Bundesrat
für die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2006 - statt wie
ursprünglich vorgesehen bis Ende 2003 - ein. Diese ausserordentliche
Massnahme ist als  Übergangsbestimmung bis 2006 befristet. Eine weitere
Fristerstreckung soll nicht mehr möglich sein.

Die Frage der Zweckbindungen ist umstritten. In bezug  auf die
verfassungsmässige Verankerung der Zweckbindung von fünf Prozent des
Mehrwertsteuerertrags zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für
untere Einkommensklassen. sprach sich der Bundesrat für den status quo
aus; die  Übergangsbestimmungen werden lediglich nachgeführt.

Schliesslich wird der Bundesrat spätestens 2003 erneut die Frage nach
einer ökologischen Steuerreform prüfen, und zwar im Rahmen des Berichts
über die Weiterverfolgung der Klimaziele. Mit dieser Strategie wählt der
Bundesrat einen Mittelweg zwischen den Reformfreudigen und jenen, die
einer ökologischen Steuerreform kritisch gegenüber stehen..

Das Finanzdepartement wurde beauftragt,  einen Botschaftsentwurf zu
erarbeiten und ihn dem Parlament im Spätherbst vorzulegen. Da es sich
um  Verfassungsänderungen handelt, kommt die neue Finanzordnung
voraussichtlich 2004 vor das Volk.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 6009.
Andreas Pfammatter, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 6054

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

3.7.2002