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Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei setzt den illegalen Tätigkeiten von drei Finanz-intermediären ein Ende

PRESSEMITTEILUNG

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei setzt den
illegalen Tätigkeiten von drei Finanz-intermediären ein Ende

Mit Verfügungen vom 27. Juni 2002 hat die Kontrollstelle drei illegal
tätige Gesellschaften (Allguard AG / Fimanet Finance Management Network
AG / Aggadon AG) in Liquidation gesetzt. Diese drei Gesellschaften
verfügten weder über die zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendige
Bewilligung, noch trafen sie die zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
nötigen Massnahmen. Die Kontrollstelle sah sich deshalb gezwungen diese
Gesellschaften aufzulösen und in Liquidation zu setzen.

Die Kontrollstelle ist die für die Umsetzung des am 1. April 1998 in
Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes im Parabanken-Sektor zuständige
Behörde. Sie überwacht Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte
annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen.
Die Kontrollstelle beaufsichtigt namentlich Devisenhändler,
Vermögensverwalter, Treuhänder, Wechselstuben, Anwälte, Notare und die
Post.

Im Parabanken-Sektor tätige Finanzintermediäre bedürfen zur Ausübung
ihrer Tätigkeit einer Bewilligung der Kontrollstelle oder müssen sich
einer von der Kontrollstelle anerkannten Selbstregulierungsorganisation
(SRO) anschliessen. Verfügt ein Finanzintermediär weder über eine
Bewilligung der Kontrollstelle noch über einen SRO-Anschluss, ist er
illegal tätig. In solchen Fällen trifft die Kontrollstelle die zur
Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes notwendigen Massnahmen.
Dabei stellt die Liquidation einer Gesellschaft die einschneidendste
Massnahme dar.

Das Geldwäschereigesetz statuiert die Sorgfaltspflichten, denen
Finanzintermediäre im Verhältnis zu Dritten nachkommen müssen. Zu diesen
Pflichten gehören: die Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei,
die Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, die
besondere Abklärungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Hintergründe
bestimmter Transaktionen, die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht
zur Ergreifung der notwendigen organisatorischen Massnahmen.

Aufgrund der neuen personellen Ressourcen ist die Kontrollstelle
mittlerweile in der Lage, Finanzintermediäre, die ohne Bewilligung bzw.
SRO-Anschluss tätig sein könnten, gezielt zu überprüfen. So hat sie drei
Finanzintermediäre (die Allguard AG in Schlieren, die Fimanet Finance
Management Network AG in Oberaach und die Aggadon AG in Zürich)
entdeckt, die illegal in den Bereichen Valorendepots, Geldtransfer und
Devisenhandel tätig sind. Diese drei Gesellschaften verfügten weder über
eine Bewilligung der Kontrollstelle, noch waren sie einer SRO
angeschlossen. Zudem verletzten diese Gesellschaften die im
Geldwäschereigesetz statuierten Sorgfaltspflichten grob. Da keine andere
Massnahme den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen vermag, sah
sich die Kontrollstelle gezwungen, den Tätigkeiten dieser drei
Gesellschaften ein Ende zu bereiten und deren Liquidation zu verfügen.
Zudem müssen die Verantwortlichen der betroffenen Gesellschaften mit
einer Busse von bis zu 200'000 Franken rechnen.

Kontrollstelle Gwg

Weitere Informationen werden von der Leiterin der Kontrollstelle, Frau
Dina Balleyguier, erteilt (031/ 322 68 50).
Allgemeine Informationen über die Kontrollstelle sind unter
www.gwg.admin.ch abrufbar.

1.7.2002