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Bundesrat zur Goldabstimmung

PRESSEROHSTOFF

Bundesrat zur Goldabstimmung

Die Schweizerische Nationalbank verfügt über 1300 Tonnen Goldreserven,
die sie für ihre Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt. Es
handelt sich um ein Volksvermögen im Wert von gegen 20 Milliarden
Franken, das nun für andere öffentliche Zwecke verwendet werden kann.
Volk und Stände können am 22. September zwischen zwei Vorschlägen
entscheiden: Einer Volksinitiative und einem Verfassungsartikel von
Bundesrat und Parlament.

Die Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds
(Goldinitiative)" ist im Jahr 2000 von der Schweizerischen Volkspartei
(SVP) eingereicht worden. Sie verlangt, alle nicht mehr benötigten
Währungsreserven oder deren Erträge seien generell auf den
Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen. Die Einzelheiten sollen
gesetzlich geregelt werden.

Bundesrat und Parlament haben ihrerseits einen Verfassungsartikel „Gold
für AHV, Kantone und Stiftung“ erarbeitet. Sie wollen den Erlös aus den
1300 Tonnen Gold an einen Fonds übertragen und den realen Wert im
Interesse künftiger Generationen erhalten. Nur der Ertrag - etwa 500 bis
750 Millionen Franken pro Jahr - wird verteilt; er geht während 30
Jahren zu je einem Drittel an die AHV, die Kantone und die
Solidaritätsstiftung.

Bundesrat und Parlament bevorzugen die zweite Variante. Sie lehnen die
Goldinitiative ab, weil diese das Sondervermögen endgültig und für einen
einzigen Zweck verwenden will. Im Gegensatz zu dieser einseitigen Lösung
trägt der Vorschlag von Bundesrat und Parlament - "Gold für AHV, Kantone
und Stiftung" - verschiedenen Anliegen des Landes nachhaltig und
ausgewogen Rechnung. Er lässt alle Altersgruppen profitieren,
berücksichtigt die AHV, schliesst auch die legitimen Interessen der
Kantone mit ein und ermöglicht die Schaffung der Stiftung Solidarität
Schweiz.

Welchen Wert hat das Goldvermögen?

Die endgültige Bewertung des Sondervermögens ist erst nach Abschluss des
Verkaufs der 1300 Tonnen Gold möglich. Da der Goldverkauf auf dem Markt
gegen Dollar erfolgt, ist der Frankenerlös abhängig vom Goldpreis in
Dollar sowie auch vom Dollarkurs. Die Nationalbank hat daher einen Teil
des Verkaufserlöses in Dollar gegen Schweizer Franken abgesichert. Es
ist ein Verkaufserlös in der Grössenordnung von 19 bis 20 Milliarden
Franken zu erwarten.

Goldvermögen und AHV-Finanzierung
Prognosen über die künftige Finanzierung der AHV sind mit Unsicherheiten
verbunden, weil diese von der Entwicklung zahlreicher ökonomischer,
demographischer, finanzwirtschaftlicher und politischer Faktoren
abhängt.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Goldinitiative vom 28. Februar
2001 mögliche Wirkungsszenarien einer Verwendung des Goldvermögens für
die AHV-Finanzierung skizziert. Er ist auf der Basis der damaligen
Prognosen und Daten davon ausgegangen, dass unter Verwendung der
Vermögenssubstanz eine Mehrwertsteuererhöhung bis 2010 aufgeschoben
werden könnte. Er hat dabei aber deutlich gemacht, dass es aufgrund des
abnehmenden Verhältnisses von beitragsleistenden und rentenbeziehenden
Personen nachhaltige Massnahmen braucht, um die langfristige Sicherung
der AHV-Finanzierung sicher zu stellen.
Die neuesten Prognosen sind in dem Bericht „Gesamtschau des finanziellen
Mehrbedarfs der Sozialversicherungen“ des Eidgenössischen Departements
des Innern (17. Mai 2002) enthalten. Nach diesen Berechnungen betragen
die jährlichen realen Totalausgaben der AHV im kommenden Jahrzehnt
zwischen 30 und 35 Milliarden Franken pro Jahr. Des weiteren gilt die
Faustregel, dass die Anhebung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt
rund 2,9 Milliarden Franken entspricht.
Die notwendige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV-Finanzierung ist
von den Beschlüssen des Parlaments im Rahmen der 11. AHV-Revision
abhängig. Nach den vom Nationalrat im Frühjahr 2001 teils in Abweichung
von den bundesrätlichen Vorschlägen getroffenen Entscheiden (u.a.
Streichung des Bundesanteils an den Mehrwertsteuereinnahmen), würde zur
Deckung des Finanzbedarfs um das Jahr 2011 eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer um einen halben Prozentpunkt notwendig. Eine zweite
Erhöhung um 1 Prozentpunkt müsste um das Jahr 2014 erfolgen. Sollte der
Ständerat aber den Vorschlägen des Bundesrates folgen, so müsste die
erste Erhöhung um einen halben Prozentpunkt entsprechend um das Jahr
2008, die zweite um 1 Prozentpunkt um das Jahr 2013 erfolgen.
Angepasst an diese neuesten Berechnungen ergibt sich folgendes Szenario:

Verwendung der Substanz: Unter Verwendung der Substanz des Goldvermögens
liesse sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 7-8 Jahre
hinausschieben. Nach Aufbrauchen des Goldvermögens entstünde dann
umgehend wieder eine Finanzierungslücke in der Höhe von geschätzten 1,5
Mehrwertsteuerprozenten. Diese würde sich zu einem Zeitpunkt öffnen, in
welchem die AHV aufgrund der fortlaufenden demografischen Entwicklung
einen zusätzlichen Finanzbedarf haben wird.
Verwendung der Erträge: Würde die Substanz des Goldvermögens real
(teuerungsbereinigt) erhalten, so liessen sich bei einem jährlichen
realen Zinssatz von 2,5 bis 3,5 % Erträge zwischen rund 500 und 700
Millionen Franken erwirtschaften. Damit liesse sich langfristig auf die
Erhebung von umgerechnet rund einem Fünftel bis einem Viertel eines
Mehrwertsteuerprozentes verzichten. Mit einem Drittel des Zinsertrages
aus dem Goldvermögen, wie dies der Gegenvorschlag zur Finanzierung der
AHV vorsieht, könnte die Erhöhung von rund einem Fünfzehntel bis einem
Zwölftel eines Mehrwertsteuerprozentes kompensiert werden.
Auch wenn die Verwendung des Goldvermögens oder seiner Erträge allein
nicht ausreicht, die AHV-Finanzierung auf lange Frist sicherzustellen,
so leisten doch Initiative und Gegenentwurf einen gewissen Beitrag. Der
Vorschlag von Bundesrat und Parlament hat aber den Vorteil, dass er
neben der AHV-Finanzierung auch andere berechtigte Anliegen und
Interessen berücksichtigt. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese
Verteilung fairer und gerechter.

Die Diskussion um die Goldverwendung

5. März 1997: Der damalige Bundespräsident Arnold Koller kündigt die
Schaffung einer Solidaritätsstiftung an und schlägt vor, diese aus
denjenigen Goldreserven zu finanzieren, welche die Nationalbank für ihre
Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt. Zweck dieser
Solidaritätsstiftung wäre die Linderung schwerer menschlicher Not im In-
und im Ausland.

Oktober 1997: Eine Expertengruppe schliesst eine Überprüfung des
notwendigen Bestandes der Währungsreserven der schweizerischen
Nationalbank (SNB) ab. Sie kommt zum Schluss, dass die SNB nach der
rechtlichen Aufhebung der Goldbindung des Frankens rund 1300 Tonnen Gold
zur Erfüllung ihres Notenbankauftrages nicht mehr braucht. Bundesrat und
Nationalbank bestätigen diese Einschätzung in der Botschaft über einen
neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung vom Mai 1998.

1. Januar 2000: Die neue Bundesverfassung tritt in Kraft.
1. Mai 2000: Das neue Währungs- und Zahlungsmittelgesetz tritt in Kraft.
Mit diesen Rechtsanpassungen wird die Bindung des Goldes an den Franken
gelöst und der SNB die Möglichkeit eröffnet, ihre Goldbestände neu zu
bewerten, zu bewirtschaften und zu verkaufen. Die SNB beginnt
unmittelbar darauf mit dem Verkauf des überschüssigen Goldes.

17. März 2000: Der Bundesrat leitet den Räten das Bundesgesetz über die
Solidaritätsstiftung zu sowie einen separaten Verfassungsartikel zur
Ausgliederung der überschüssigen Goldreserven. Im Sommer führt er
ausserdem ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage durch, was genau mit
dem überschüssigen Gold geschehen soll. Die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens machten deutlich, dass ein sehr breites
Spektrum von Meinungen zur Goldverwendung besteht und kein einzelner
Zweck eine Mehrheit finden wird. Um eine Lösung in der Goldfrage zu
finden, sucht die Landesregierung daher einen ausgewogenen Kompromiss.

Ende Oktober 2000: Die SVP reicht mit rund 126'000 Unterschriften ihre
Goldinitiative ein.

Winter 2000/2001: Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) und
das Parlament erarbeiten als ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss den
Gegenvorschlag „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“.

22. März 2002: Der Nationalrat stimmt mit 141 zu 41 Stimmen dem
Bundesbeschluss und mit 104 zu 66 Stimmen dem Stiftungsgesetz zu. Der
Ständerat stimmt in beiden Fällen mit 33 zu 5 Stimmen zu.

Ein breit abgestützter Vorschlag

Der Bundesrat sieht sich in seinem Engagement für den Gegenvorschlag
„Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ breit unterstützt. Im Parlament
sind Bundesbeschluss (Nationalrat: 141:41, Ständerat: 33:5) und
Stiftungsgesetz (104:66 und 33:5) mit relativ grossen Mehrheiten
verabschiedet worden. Entsprechend breit abgestützt ist auch das
befürwortende Komitee. Kantone, Parteien, Gewerkschaften, sowie
gesellschaftliche Organisationen und Vereinigungen - namentlich die
Altersverbände, die Jugendverbände, Frauenorganisationen,
staatsbürgerliche Gesellschaften und humanitäre Organisationen - haben
sich hinter den Vorschlag gestellt. Verschiedene Umfragen, so auch eine
im Auftrag des EFD vor Jahresfrist durchgeführte Erhebung, weisen darauf
hin, dass der Gegenvorschlag auch im Volk auf Zustimmung stösst.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

 Die erste Abstimmungsfrage lautet:
 Wollen Sie die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den
AHV-Fonds (Goldinitiative)" annehmen?
 Bundesrat und Parlament empfehlen, Nein zu stimmen.

 Die zweite Abstimmungsfrage lautet:
 Wollen Sie den Gegenentwurf der Bundesversammlung "Gold für AHV,
Kantone und Stiftung" annehmen?
 Bundesrat und Parlament empfehlen, Ja zu stimmen.

 Die Stichfrage lautet:
Falls sowohl die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den
AHV-Fonds (Goldinitiative)" als auch der Gegenentwurf "Gold für AHV,
Kantone und Stiftung" von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die
Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?
 Bundesrat und Parlament empfehlen, den Gegenentwurf anzukreuzen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Walter Schmid, Projektstelle „Goldreserven/Stiftung Solidarität
Schweiz“,
Tel. 031 323 20 34
Adrian Gerber, Projektstelle „Goldreserven/Stiftung Solidarität
Schweiz“,
Tel. 031 323 21 52

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

1.7.2002