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Überschüssige Goldreserven: Dreifaches Plädoyer für den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament

PRESSEMITTEILUNG

Überschüssige Goldreserven: Dreifaches Plädoyer für den Gegenvorschlag
von Bundesrat und Parlament

Klare Unterstützung für den Verfassungsartikel „Gold für AHV, Kantone
und Stiftung“: Bundespräsident Kaspar Villiger, Bundesrätin Ruth
Dreifuss und Staatsrat Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der
Kantonsregierungen, haben heute gemeinsam begründet, weshalb sie die
Goldinitiative ablehnen und dem Gegenvorschlag von Bundesrat und
Parlament den Vorzug geben. Kaspar Villiger bezeichnete das im
Gegenvorschlag enthaltene Verteilkonzept als ausgewogen. Denn es erhalte
die Substanz des Vermögens, schaffe einen Ausgleich zwischen den
Generationen, berücksichtige die legitimen Interessen der Kantone und
ermögliche die Schaffung der Stiftung Solidarität Schweiz. Luigi
Pedrazzini warnte vor den negativen Auswirkungen der Initiative auf die
Kantonsbudgets, was auch die Bevölkerung direkt zu spüren bekäme.

Volk und Stände können am 22. September über die Goldinitiative und über
den Gegenvorschlag „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ abstimmen.
Ebenfalls zur Abstimmung gelangt das Energiemarktgesetz.

Bundespräsident Villiger führte unter anderem aus, das Grundanliegen der
Goldinitiative sei anerkennenswert, darum komme es im Gegenvorschlag ja
ebenfalls zum Zug. Aber die Initiative gehe mit einem einmaligen
Glücksfall (den überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen
Nationalbank, SNB) einseitig und nicht besonders einmalig um. Sie
ermögliche nämlich die Ausgliederung weiterer, über die 1'300 Tonnen
hinausgehender, nicht näher definierter Überschussreserven. Das führe
zur Verknüpfung der Frage nach der erforderlichen Höhe der SNB-Reserven
mit der AHV-Finanzierung. Die Reservenpolitik dürfe sich aber nur am
verfassungsmässigen Auftrag der Notenbank orientieren. Jede Verknüpfung
mit tagespolitischen Problemen könne die verfassungsmässige
Unabhängigkeit der Notenbank tangieren. Das aber sei nicht akzeptabel.
Parteiungebundenes Komitee mit bescheidenen finanziellen Mitteln

Im Unterschied zu den Initianten, so Villiger weiter, wollten der
Bundesrat und das Parlament nicht das ganze Goldvermögen nur zu einem
Zweck verwenden. Der Gegenvorschlag schlage eine ausgewogene
Berücksichtigung von drei wichtigen Anliegen vor: Je ein Drittel für die
AHV, die Kantone und die Stiftung Solidarität Schweiz. Damit werde der
Verteilgerechtigkeit Rechnung getragen. Zudem setzt der Gegenvorschlag
laut Villiger zwei wichtige Leitplanken: Er definiere erstens die
verfügbare Geldmenge präzis und entziehe die Notenbankreserven damit den
tagespolitischen Gelüsten der Politik. Zweitens erhalte er den realen
Wert der Vermögenssubstanz. Damit stelle er sicher, dass die nächste
Generation nach 30 Jahren neu über die Verwendung entscheiden könne. Das
Verteilkonzept des Bundesrates baue somit Sicherungen ein, welche die
Verfügungsgewalt disziplinierten, vergleichbar mit einem Sparbuch, von
dem nur die Zinsen genutzt werden dürften.

In Bezug auf die Stiftung betonte Villiger, dass das Volk frei über die
Einrichtung dieses zukunftsweisenden Solidaritätswerks entscheiden könne
- ohne jeden Druck von aussen, ohne jede Einschränkung. Wörtlich führte
der Bundspräsident aus: „Wer sagt, die Stiftung sei ein Produkt von
Erpressung und sie müsse Wiedergutmachung für Früheres leisten, der sagt
willentlich nicht die Wahrheit und politisiert nicht ehrlich. Der
Wortlaut des Gesetzes ist der Tatbeweis für was ich sage. Lesen Sie es
nach.“

Villiger äusserte sich auch zur Kampagne für den Gegenvorschlag, die von
der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft unter der Leitung von
Judith Stamm, sowie von zahlreichen Organisationen und Persönlichkeiten
aus Politik und Wirtschaft geführt wird. Es sei also nicht die
klassische Abstimmungsmechanik mit politischen Parteien und
Wirtschaftsunterstützung, sagte der Bundespräsident, sondern eine
politisch ungebundene Bewegung, die zwar nicht grosse Geldmittel, aber
Überzeugung und persönliches Engagement mitbringe. „Wenig Geld, dafür
viel Herzblut“: Das entspreche auch dem Thema, das gerade politisch
ungebundene Staatsbürgerinnen und -bürger betreffe, interessiere und
ganz offensichtlich auch fasziniere.

Finanzierung der AHV langfristig sicherstellen

Zum Thema AHV-Finanzierung sprach anschliessend Bundesrätin Ruth
Dreifuss. Eines sei sicher, sagte sie: Das überschüssige Gold der
Nationalbank könne die Verantwortlichen nicht davon entbinden, die
langfristige finanzielle Sanierung der Sozialwerke an die Hand zu
nehmen. Selbst wenn die ganzen 20 Milliarden Franken, die der Verkauf
des Goldes ungefähr einbringen dürfte, dem AHV-Fonds einverleibt würden,
wäre damit lediglich der Fonds für wenige Jahre aufgestockt. Dreifuss
zeigte auf, dass die Zukunft der AHV nicht vom Goldsegen abhängig sei,
sondern von der längerfristigen Konsolidierung über die ordentlichen
Revisionen. Ein Zuschuss, wie er vom Verfassungsartikel „Gold für AHV,
Kantone und Stiftung“ vorgesehen ist, sei aber willkommen. Hingegen
würde die Initiative zwei wichtige Chancen im Sozialbereich verbauen:
die Möglichkeit der Kantone, genügend in die Sozialpolitik zu
investieren, sowie die Möglichkeit, dank der Stiftung den Rahmen der
Sozialversicherungen zu lockern und Projekte zu unterstützen, die sonst
über keine Ressourcen verfügen.

Zur Stiftung Solidarität Schweiz führte Dreifuss aus, diese könne eine
beachtliche Rolle zur Verbesserung der Lebensqualität im In- und Ausland
spielen. Sie könne der Schweiz jenes Bild zurückgeben, das sie in der
Tradition Henri Dunants lange gehabt habe: das Bild eines solidarischen
und offenen Staates, dem jede Schweizerin und jeder Schweizer tief
verbunden sei.

Ein Raubzug auf die Kantonsbudgets

Staatsrat Luigi Pedrazzini führte aus, eine Annahme der Goldinitiative
der SVP würde dazu führen, dass die Kantone wichtiger Finanzquellen
beraubt würden - Finanzquellen, auf die sie einen verfassungsmässigen
Anspruch hätten und auf welche sie nicht verzichten könnten. Eine
Annahme der Initiative hätte direkte negative Auswirkungen auf die
Kantonsbudgets, was auch die Bevölkerung zu spüren bekäme. Die Konferenz
der Kantonsregierungen lehne darum die Initiative der SVP entschieden,
klar und überzeugt ab und unterstütze den Gegenvorschlag von Bundesrat
und Parlament. Diesen betrachte sie als eine Lösung, der die
finanziellen Ressourcen der Kantone schütze, der die finanzielle
Situation der AHV verbessere und der für unser Land die Chance biete,
nützliche und notwendige Projekte der Solidarität zu realisieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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1.7.2002