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Erste Erfahrungen der Vertrauensstelle des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Erste Erfahrungen der Vertrauensstelle des Bundes

Seit dem 1. Oktober 2000 hat auch das Bundespersonal der zivilen
Departemente eine Vertrauensstelle. Erste Erfahrungen zeigen, dass die
Stelle mit rund 100 Klienten in 15 Monaten nicht übermässig beansprucht
wird.

Die Vertrauensstelle für das Personal der zivilen Departemente und der
Bundeskanzlei besteht seit Oktober 2000. Sie wurde aufgrund eines
Beschlusses des Bundesrates vom 18. November 1998 zum „Projekt
Organisation Personalwesen“ sowie auf Wunsch der
Geschäftsprüfungskommissionen der Eidg. Räte eingerichtet. Die
Vertrauensstelle ist organisatorisch dem Eidg. Personalamt angegliedert.
Als Institution ist sie neutral und unabhängig. Sie hat Zugang zu allen
Verwaltungsstellen des Bundes und kann mit ihren Anliegen an
übergeordnete Vorgesetzte, wenn nötig sogar an die Departementschefs,
gelangen.
Wann kommt die Vertrauensstelle zum Einsatz?
Die Vertrauensstelle umfasst drei Mandate à 20 Stellenprozente und führt
Beratungen in den drei Amtssprachen durch. Die drei Berater/innen treten
bei Problemen als Vermittlungsinstanz auf, holen Informationen ein und
vermitteln Kontakte oder Gespräche. Die Vertrauensstelle kommt erst zum
Einsatz, wenn die Lösungsversuche der bundesintern zuständigen Stellen
(Vorgesetzte oder Personaldienst) erfolglos sind. Sie wird nur aktiv,
wenn die Betroffenen dies wünschen. So weit möglich, werden die
Ratsuchenden von der Vertrauensstelle dazu befähigt, die Verantwortung
für die Lösung ihrer Probleme selber aktiv zu übernehmen.
Wieviele Personen haben Rat gesucht?
Von Oktober 2000 bis Ende Dezember 2001 haben insgesamt 102 Personen die
Dienstleistungen der Vertrauensstelle in Anspruch genommen.
Wer hat Rat gesucht?
- Ungefähr gleich viele Männer wie Frauen nahmen die Dienste der
Vertrauensstelle in Anspruch.
- Zwei Drittel der Ratsuchenden waren älter als 40 Jahre, etwa ein
Viertel war zwischen 30 und 40 Jahre alt. Bei 9 Personen ist das Alter
nicht bekannt.
- Gut die Hälfte der Ratsuchenden gehört dem unteren Kader an oder übt
eine hochqualifizierte Sachbearbeitungstätigkeit aus.
- Die meisten Beratungsgespräche fanden in deutscher Sprache statt.
- Die Beratungen umfassten meist ein bis zwei Gespräche.
Weshalb wurde die Vertrauensstelle kontaktiert?
Da oft sehr verschiedene Aspekte miteinander verknüpft sind, ist eine
klare Zuordnung der Problemfälle zu einer bestimmten Kategorie recht
schwierig. Spezifische Problemstellungen wie zum Beispiel
Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und sexuelle
Belästigung wurden auffallend wenig genannt. Konkrete Mobbingvorwürfe
gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen erhoben gut 1/5 der Personen.
Aus Erfahrungen lernen
Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit der Vertrauensstelle
werden in die Ausbildung von Führungskräften und Personalfachleuten der
Bundesverwaltung einfliessen. Damit nimmt die Vertrauensstelle nicht nur
die Funktion einer Beratungsstelle für das Personal wahr, sondern auch
jene eines „Frühwarnsystems“. Diese Aufgabe dürfte in Zukunft weiter an
Bedeutung gewinnen. Dies insbesondere, weil die neue Personalpolitik der
Bundesverwaltung der Führung mehr Handlungs- und Entscheidungsspielraum
einräumt, was im zwischenmenschlichen Bereich des Berufsalltags vermehrt
zu Spannungen führen dürfte.
Umfassendes Beratungsangebot für das Bundespersonal
Nebst der Vertrauensstelle für die zivilen Departemente und die
Bundeskanzlei bieten die Vertrauensstelle des Departementes für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie die Personal- und
Sozialberatungen des Eidg. Personalamtes und des Departementes für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung
Hilfe an. Die Personal- und Sozialberatungen sind in erster Linie
zuständig für die psychosoziale Beratungen, beispielsweise bei
Suchtproblemen oder psychischen und finanziellen Problemen. Die
Vertrauensstellen sind eher für Konflikte zuständig, die aus der
Arbeitssituation oder der Arbeitsumgebung heraus entstehen. Die
Beratungsstellen arbeiten nach Bedarf eng zusammen, ebenso mit
Personalverbänden oder privaten Beratungsstellen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Hans Graf, Mitglied der Geschäftsleitung, Eidg. Personalamt, Tel. 031
322 62 40

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

 27.6.2002