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Budget auf Kurs - Finanzplan noch mit roten Zahlen

PRESSEMITTEILUNG

Budget auf Kurs - Finanzplan noch mit roten Zahlen

Der Bundesrat hat von den ersten Budget- und Finanzplanzahlen der
Departemente Kenntnis genommen. Der gegenwärtige Zahlenstand
signalisiert nicht zuletzt aufgrund der in jüngster Zeit gefassten
Teilbeschlüsse des Parlaments eine deutliche Überschreitung der
vorgegebenen Ausgabenplafonds. Vor dem Hintergrund der auf 2003 erstmals
anzuwenden Schuldenbremse hat die Landesregierung das Eidg.
Finanzdepartement beauftragt, im Rahmen der Budget- und Planbereinigung
das Wachstum der finanziellen Begehren substanziell zu kürzen. Damit
können die Budget-Ziele für 2003 erreicht werden, während die Zahlen zum
Finanzplan 2004-2006 noch weit stärker wachsen als zulässig. Die
Zielerreichung hängt weitgehend davon ab, ob und wieweit die eidg. Räte
auf ihre Beschlüsse im sozialen Bereich (insbesondere
AHV/IV-Finanzierung und Krankenversicherung) zurückkommen und bei den
Mittelaufstockungen für Bildung und Forschung für den Bundeshaushalt
tragbare Entscheide fällen. Auch mit der Schuldenbremse ist ein
Ausgabenwachstum in der Grössenordnung des Wirtschaftswachstums möglich;
das entspricht momentan ca. 1,5 Mrd. Franken pro Jahr.

Die von Volk und Ständen am 2. Dezember des letzten Jahres
verabschiedete Schuldenbremse verpflichtet den Bundesrat, den
Bundeshaushalt innerhalb eines Konjunkturzyklus im Gleichgewicht zu
halten. Der Bundesrat hat beschlossen, sie erstmals mit dem Voranschlag
2003 anzuwenden und die Eingaben, welche die Vorgaben überlaufen, auf
einer separaten Liste zu erfassen; sie gelten vorderhand als nicht
finanziert. Die Ausgabenvolumen gemäss den ordentlichen Eingaben werden
mit Ausnahme des Voranschlags 2003 mit jährlich mehreren hundert
Millionen pro Jahr überschritten und die Vorhaben auf der separaten
Liste summieren sich zwischen 0,8 und 1,9 Milliarden pro Jahr. Diese
negative Entwicklung ist neben einer Vielzahl von teilbeschlossenen
Aufstockungen (bspw. Prämienverbilligung Krankenversicherung oder
familienergänzende Kinderbetreuung) auf den Wegfall des Bundesanteils
beim bestehenden AHV-Mehrwertsteuerprozent und geplanten
IV-Mehrwertsteuerprozent zurückzuführen.

Die Gesamteinnahmen entwickeln sich aufgrund erster Schätzungen mit 4,1
Prozent pro Jahr über dem angenommenen durchschnittlichen
Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. In den Fiskaleinnahmen, die über
die gesamte Planperiode um 4,8 Prozent zulegen, sind geplante
Steuererhöhungen wie beispielsweise das IV-Mehrwertsteuerprozent (2005)
und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (2005) enthalten. Bei
diesen Mehreinnahmen handelt es sich um zweckbestimmte Mittel, welche
sowohl die Staats- und Fiskalquote erhöhen, das Ergebnis in der
Finanzrechnung indes unberührt lassen. Ebenfalls ins Zahlenwerk
eingebaut ist unter anderem die vom Bundesrat beschlossene Steuerreform
im Bereich der Familienbesteuerung mit einem maximalen, jährlichen
Ausfallpotenzial von rund einer Milliarde (2005).

In den kommenden Wochen sind der Voranschlag 2003 und Finanzplan
2004-2006 zu bereinigen. Die Bereinigung hat ausgabenseitig zu erfolgen,
da aus heutiger Sicht keine Mehreinnahmen zu erwarten sind. Der enge
Spielraum zwingt Bundesrat und Parlament zu Grundsatzentscheiden. Für
den Voranschlag 2003 sind die durch die Schuldenbremse vorgegebenen
Ausgabenplafonds einzuhalten und die auf der separaten Liste
aufgeführten und nicht finanzierten Vorhaben zu priorisieren. In den
Finanzplanjahren 2004-2006 sind die Überschreitungen ebenso zu
bereinigen, wobei die durch die Teilbeschlüsse des Parlamentes
resultierenden Mehrbelastungen (Krankenversicherung, Kinderkrippen,
AHV/IV-Finanzierung) vorderhand belassen werden.

Der aktuelle Zahlenstand macht eines deutlich: werden dem Bund die
bestehenden und die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für die
Finanzierung seiner Anteile an der AHV und IV entzogen, so hat dies für
den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Die aus dem Wegfall des
Bundesanteils resultierenden Mehrausgaben sind so hoch, dass sie nicht
durch Einsparungen an anderem Ort einfach eingespart werden können. Der
Bundesrat sprach sich deshalb erneut dafür aus, dass der Bundesanteil an
diesen Mehrwertsteuererträgen erhalten bleibt, damit der
demographiebedingt stark ansteigende Bundesbeitrag an die AHV/IV
finanzierbar bleibt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

26.6.2002