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Samnaun und Tschlin: Bund erhält Kompensation für Mehrwertsteuerausfälle

PRESSEMITTEILUNG

Samnaun und Tschlin: Bund erhält Kompensation für Mehrwertsteuerausfälle

Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin zahlen dem Bund
rückwirkend auf den 1. Januar 2001 Kompensationszahlungen auf entgangene
Mehrwertsteuer-Einnahmen. Die Einigung mit der Eidg. Steuerverwaltung
ist eine Folge des Ausschlusses der bündnerischen Talschaften Samnaun
und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet. Künftig bezahlen die
Gemeinden Samnaun und Tschlin dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz
ihres Ertrags aus den Sondergewerbesteuern. Der Bundesrat hat heute
einem entsprechenden Vertrag zugestimmt.

Solange die beiden bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir  aus
dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das am 1.
Januar 2001 in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz in diesen beiden
Talschaften nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und
Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Gegenständen. Die dem Bund
dadurch entstehenden Steuerausfälle sind durch die Gemeinden Samnaun und
Tschlin zu kompensieren.

Der zwischen dem Bund und den beiden genannten bündnerischen Gemeinden
ausgehandelte Vertrag regelt die Kompensation der entgangenen
Mehrwertsteuer-Einnahmen. Samnaun und Tschlin erheben hiezu
Sondergewerbesteuern, deren Ertrag mit dazu dient, die angeordnete
jährliche Kompensationszahlung zu finanzieren. Die beiden Gemeinden
zahlen dem Bund jährlich einen fixen Prozentsatz aus dem Ertrag der
Sondergewerbesteuern. Für das Einführungsjahr 2001 haben sie 3,36
Millionen Franken zu entrichten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

26.6.2002