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Das Eidg. Finanzdepartement wird den genauen Migrationszeitpunkt PKB-PUBLICA bestimmen

PRESSEMITTEILUNG

Das Eidg. Finanzdepartement wird den genauen Migrationszeitpunkt
PKB-PUBLICA bestimmen

Die Vorbereitungsarbeiten für die Migration von der heutigen
Pensionskasse des Bundes (PKB) zur neuen Pensionskasse des Bundes
PUBLICA verlaufen planmässig. PUBLICA wird die operative Tätigkeit am 1.
Oktober 2002 jedoch nur aufnehmen können, wenn bis zu diesem Zeitpunkt
die einwandfreie Funktionstüchtigkeit des Betriebes und der Systeme
gewährleistet ist. Eine kurzfristige Verschiebung der Tätigkeitsaufnahme
muss deshalb möglich sein. Um diese erforderliche Flexibilität zu
gewährleisten, hat der Bundesrat heute die Kompetenz zur Bestimmung des
Übertrittzeitpunktes an das Eidg. Finanzdepartement delegiert.

Zudem hat der Bundesrat sowohl im Kernplan als auch im Ergänzungsplan
von PUBLICA gewisse missverständliche Formulierungen verbessert. Weiter
hat er die Möglichkeit geschaffen, eine Gutschrift auf dem
Sondersparkonto zu beantragen, statt - wie im Regelfall vorgesehen - den
freiwillig beibehaltenen oder garantierten versicherten Verdienst im
Ergänzungsplan weiterzuführen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Luzius Heil, PKB, Tel: 031 322 88 76
Peter Schmid, EVK, Tel: 031 324 94 71

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

26.6.2002