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Unterzeichnung des UNO-Beitrittsgesuchs

PRESSEMITTEILUNG

Unterzeichnung des UNO-Beitrittsgesuchs

Bundespräsident Kaspar Villiger und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz
unterzeichnen morgen Donnerstag, den 20. Juni 2002, das Beitrittsgesuch
der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen.

Volk und Stände haben der Eidgenössischen Volksinitiative "Für den
Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)" am
3. März 2002 zugestimmt. Nach erfolgter amtlicher Bestätigung und
Publikation des Abstimmungsergebnisses ist der Bundesrat nun ermächtigt,
das Schweizer Beitrittsgesuch dem Generalsekretär der UNO zu
unterbreiten. Das Gesuch wird von Bundespräsident Kaspar Villiger und
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz unterzeichnet.

Die entsprechende Zeremonie findet am 20. Juni 2002 um 14 Uhr 45 im Büro
des Bundespräsidenten im Bernerhof statt. Fotografen und Kameraleute
werden Gelegenheit haben, die Unterzeichnung festzuhalten.

In der ersten Julihälfte wird der Leiter der ständigen Beobachtermission
der Schweiz bei den Vereinten Nationen das Beitrittsgesuch in New York
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, übergeben.

Der Wortlaut des Schweizer Beitrittsgesuchs wurde schon im Oktober 2001,
einige Monate vor der Volksabstimmung, publiziert. Im Gesuch wird
besonderer Nachdruck auf die Tatsache gelegt, dass die Schweiz den
UNO-Beitritt als neutraler Staat beantragt.

Über die Aufnahme der Schweiz wird die Generalversammlung sehr
wahrscheinlich am 10. September 2002, anlässlich der Eröffnung der 57.
ordentlichen Versammlung, entscheiden - und zwar auf Empfehlung des
UNO-Sicherheitsrates hin. Bundespräsident Kaspar Villiger und Joseph
Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten, sowie einige Schweizer Parlamentarier werden an dem
Anlass teilnehmen; sie werden ebenfalls der Zeremonie beiwohnen, an der
die Schweizer Fahne vor dem Sitz der Vereinten Nationen in New York
gehisst wird.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Anhang: Beitrittsgesuch der Schweiz zur UNO

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19.6.2002

Gesuch zum Beitritt der Schweiz zur UNO, mit Neutralitätserklärung
(deutsche Übersetzung der französischen Originalfassung)
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D E R   S C H W E I Z E R I S C H E   B U N D E S R A T
an
Seine Exzellenz
Herrn Kofi Annan
Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen
Sehr geehrter Herr Generalsekretär
Wir haben die Ehre, um die Aufnahme der Schweizerischen
Eidgenossenschaft in die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) zu
ersuchen. Volk und Stände haben den Bundesrat mit Entscheid vom 3. März
2002 zu diesem Schritt ermächtigt. Wir bitten Sie, das Gesuch dem
UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung zu unterbreiten.
Gemäss der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft zum
Ziel, die Freiheit und die Rechte des Volkes zu schützen, die
Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine
friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen. Die
Bundesversammlung und der Bundesrat haben die zur Wahrung der
Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Die Schweiz
ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für
die UNO ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den in der
UNO-Charta enthaltenen Verpflichtungen vereinbar und trägt zur
Verwirklichung der Ziele der UNO bei.
Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten
Nationen neutral.
Gestützt auf diese Ausführungen haben wir die Ehre, im Namen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären, dass die Schweizerische
Eidgenossenschaft die in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen
Verpflichtungen anerkennt und willens ist, diese Verpflichtungen zu
erfüllen.
Wir versichern Sie, Herr Generalsekretär, des Ausdrucks unserer
vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 20. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

 Der Bundespräsident

 Die Bundeskanzlerin