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Abschluss der Revisionsverhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen

PRESSEMITTEILUNG

Abschluss der Revisionsverhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen
mit Norwegen

Das Paraphierungsverfahren eines Protokolls zur Änderung des
schweizerisch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommens ist am letzten
Mittwoch, 12. Juni 2002 abgeschlossen worden. Die wichtigsten Neuerungen
sind die vollständige Entlastung der Dividenden aus wesentlichen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von Quellensteuern sowie eine
Erweiterung des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von
Steuerbetrug. Für norwegische Steuerpflichtige wesentlich ist zudem der
Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode zur Vermeidung der
internationalen Doppelbesteuerung.

Auf Antrag der Vertreter des norwegischen Finanzministeriums sind
bereits vor zwei Jahren Revisionsverhandlungen aufgenommen worden, um
den durch die geänderte norwegische Abkommenspolitik notwendigen Wechsel
von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode auch im Abkommen mit der
Schweiz zu vollziehen.

Die Schweiz benützt die Gelegenheit, das Abkommen mit Norwegen an die
sogenannte EU-Mutter-Tochterrichtlinie anzupassen, um damit
Konkurrenznachteile für schweizerische, grenzüberschreitend tätige
Unternehmen zu beseitigen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort zu
stärken.

Was die neu vereinbarte Amtshilfebestimmung betrifft, so ist diese mit
der Bestimmung vergleichbar, wie sie im Verhältnis zu den Vereinigten
Staaten von Amerika bereits in Kraft ist.

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Abkommensänderungen ab
dem 1. Januar 2004 Anwendung finden werden.

Am Rande der Verhandlungen ist zudem für schweizerische Anlagefonds und
für norwegische Obligationenfonds ein vereinfachtes Verfahren zur
Rückforderung der im anderen Staat abgezogenen Quellensteuer vereinbart
worden. Dieses vereinfachte Verfahren ist für Erträge anwendbar, die am
oder nach dem 1. Januar 2002 gezahlt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Silvia Frohofer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 32285 74

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

14.6.2002