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Unterstützungsgesuche des Kantons Uri für Strassenverkehrskosten abgelehnt

MEDIENMITTEILUNG

Unterstützungsgesuche des Kantons Uri für Strassenverkehrskosten
abgelehnt

Zwei Unterstützungsgesuche des Kantons Uri, die den Strassenverkehr
betreffen, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung abgelehnt. Uri
hatte einerseits eine Bevorschussung von Nationalstrassenkosten
beantragt und anderseits eine Verlängerung respektive Wiedereinführung
eines Härtefallbeitrages für besondere Lasten des Strassenverkehrs.
Aufgrund der Einführung der leistungsabhänigen Schwerverkehrsabgabe
(LSVA) und weil Uri als finanzmittelstark gilt sowie im Schnitt aller
Kantone durch den Strassenverkehr finanziell nicht übermässig belastet
wird, ist der Bundesrat nicht auf die Gesuche eingetreten.

Der Härtefallbeitrag war 1993 zwecks Abfederung besonderer Belastungen
eingeführt worden, nachdem das Parlament mit den Sanierungsmassnahmen
beschlossen hatte, den Kantonen keine Beiträge mehr an die Kosten der
polizeilichen Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung auf den
Nationalstrassen zu leisten. 1995 bis 1999 gewährte der Bundesrat den
Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden jährlich einen Härtefallbeitrag von drei
Millionen resp. je einer Million Franken. Ein Gesuch des Kantons Uri von
Mitte Juli 1998, den Härtefallbeitrag auch in den Jahren 2000 bis 2004
auszubezahlen, lehnte der Bundesrat damals ab. Er war einzig bereit, im
Jahr 2000 nochmals einen Härtefallbeitrag auszurichten, um die Zeit bis
zur Inkraftsetzung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
zu überbrücken.

Keine überdurchschnittliche Belastung

Uri reichte am 21. August 2001 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein
Gesuch um Bevorschussung von Nationalstrassenkosten durch den Bund ein.
Dieses Gesuch wurde an vier Kriterien gemessen: 1. der finanziellen
Belastung durch die eigenen Nationalstrassen (Uri auf Rang 2 aller
Kantone), 2. dem Finanzkraftindex (Rang 18), 3. dem Belastungsindex der
Motorfahrzeugsteuern (Uri im steuergünstigsten Drittel) und 4. dem
Gesamtindex der Steuerbelastung (fünf Indexpunkte unter dem
schweizerischen Durchschnitt). Damit erfüllte Uri drei von vier
Kriterien nicht, die der Bundesrat schon in einem früheren Fall zur
Beurteilung herangezogen hatte.

Im Weiteren bat Uri die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) um Verlängerung
resp. Wiedereinführung eines Härtefallbeitrags. Die EFV kam nach einer
Analyse der finanziellen Belastung jedoch zum Schluss, dass der Kanton
Uri einzig im Bereich der Nationalstrassen eine überdurchschnittliche
Netto-Belastung aufweise. Unter Hinzuaddierung der Kantonsstrassen falle
Uri im schweizerischen Vergleich auf den sechsten Rang zurück.
Vergleich-bare Kantone wie Graubünden und Tessin hätten pro Einwohner
eine wesentlich höhere Restbelastung zu tragen. Auch erhielten die
Kantone mit der LSVA seit 2001 zusätzliche Mittel für die ungedeckten
Kosten des Strassenverkehrs. Daneben hätten sich in der Zwischenzeit die
Finanzperspektiven des Kantons Uri aufgrund des überraschend guten
Abschluss 2001 aufgehellt. Gestützt auf diese Beurteilung lehnte der
Bundesrat das Gesuch Uris erneut ab.

Überprüfung des Entscheids bei Bedarf

Sollten sich in Zukunft wichtige Parameter ändern, ist der Bundesrat
bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen und in Zusammenarbeit mit
der Finanzdirektoren-konferenz (FDK) die Sachlage neu zu prüfen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT (EFD)
EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR,
ENERGIE UND KOMMUNIKATION (UVEK)
Presse und Informationsdienste

Auskunft:
Matthias Gygax, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 06 19
Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, Tel.: 031 324 14 91

14. Juni 2002