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Verordnung über Immobilienmanagement und Logistik des Bundes angepasst

PRESSEMITTEILUNG

Verordnung über Immobilienmanagement und Logistik des Bundes angepasst

Der Bundesrat hat die Verordnung über das Immobilienmanagement und die
Logistik des Bundes (VILB) revidiert und an privatwirtschaftliche
Standards angepasst. Die Immobilien sollen effizienter bewirtschaftet
werden, und in der Logistik soll eine zweckmässige Volumenbündelung bei
der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch den Bund erreicht
werden.

Die Raumbedürfnisse der Bundesverwaltung nehmen laufend zu - neue
Aufgaben bedingen neue Arbeitsplätze. Anderseits sind die finanziellen
Ressourcen knapp und der zur Verfügung stehende Platz im Stadtzentrum
von Bern beschränkt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, will der
Bundesrat die Bundesverwaltung konzentriert in geeigneten Objekten im
Bundeseigentum unterbringen und dabei nachhaltige Standards bezüglich
Bau, Einrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb durchsetzen. Gleichzeitig
sollen Kostentransparenz und Kostenbewusstsein erhöht werden.

Um in der Logistik dem Bund vermehrt einen wirtschaftlich günstigen
Einkauf zu ermöglichen, sollen die Bundesstellen künftig ihren Bedarf
möglichst zentral decken. Eine angemessene Standardisierung des
Sortiments soll dazu die erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Im
weiteren soll künftig auch die hoheitlich begründete Datenausgabe durch
eine einzige Bundesstelle, das Bundesamt für Bauten und Logistik,
erfolgen.

Die Revision im erwähnten Sinn war auch das Ziel zweier
parlamentarischer Vorstösse. Auch diese hatten die Revision der VILB
angeregt insbesondere mit dem Ziel, dass der Bund bei seiner
Immobilienbewirtschaftung Werte erzielt und Standards anwendet, welche
Vergleichen mit grossen Immobilienbesitzern der Privatwirtschaft
standhalten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Gregor Saladin/Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 031 325 50 03

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14.6.2002