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Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung: Bundesrat genehmigt dritten Jahresbericht

PRESSEMITTEILUNG

Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung: Bundesrat genehmigt dritten
Jahresbericht

Im Jahr 2001 hat der Bund rund 58 Mio. Franken für Massnahmen
aufgewendet, die im Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung
vorgesehen sind. Dies geht aus dem dritten Jahresbericht über den
Vollzug des Sozialplans vom 1. Juli 1998 hervor, den der Bundesrat heute
genehmigt hat.

Die allgemeine Bundesverwaltung hat für die im Sozialplan vom 1. Juli
1998 vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2001 rund 58 Mio. Franken
aufgewendet (2000: 68 Mio. Franken). Davon wurden rund 57 Mio. Franken
für die vorzeitige Pensionierung von 273 Personen eingesetzt (2000: 67
Mio. Franken, 394 Personen). Entlassungen waren bei neun Personen
unabwendbar (2000: 3 Personen). Die restlichen Ausgaben betreffen
Arbeitsvermittlungsprogramme und Outplacement, Umzugs- oder Reisekosten
sowie Abgangsentschädigungen.

Seit dem 1. Januar 2002 ist ein neuer Sozialplan für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung gültig. Er
orientiert sich inhaltlich am alten Sozialplan vom 1. Juli 1998. Der
Bundesrat wird wie bisher jährlich mit einem Bericht über den Vollzug
des Sozialplans informiert.

Der vom 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 2001 gültige Sozialplan wurde
angesichts der Strukturanpassungen in der allgemeinen Bundesverwaltung
(z.B. Regierungs- und Verwaltungsreform RVR) erarbeitet und ermöglichte
eine departementsübergreifend koordinierte Personalpolitik. Das
Bundespersonalgesetz (BPG) erforderte eine Anpassung des Sozialplans von
1998. Er wurde am 1. Januar 2002 durch einen neuen Sozialplan abgelöst.
Die im alten Sozialplan vorgesehenen Massnahmen wurden übernommen. Wie
bisher haben Weiterbeschäftigung, Stellenvermittlung und berufliche
Weiterbildung oder Umschulung von Personen, deren Arbeitsplatz
aufgehoben wird, oberste Priorität. Daneben besteht auch die Möglichkeit
der vorzeitigen Pensionierung. Ist keine dieser Auffangmassnahmen
anwendbar, sind - als ultima ratio - Entlassungen möglich. Auch der neue
Sozialplan wurde mit den Vertretern der Bundespersonalverbände (FöV und
angeschlossene Verbände [PVB, VPOD, SMUV, GARANTO] sowie transfair, SMPV
und VKB) ausgearbeitet und von diesen unterzeichnet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Marcus Maurer, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 82 44
Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30

14.6.2002