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Steuerbelastung 2001: Gegenwartsbesteuerung verändert die Steuerlandschaft

PRESSEMITTEILUNG
13. Juni 2002

Steuerbelastung 2001: Gegenwartsbesteuerung verändert  die
Steuerlandschaft

Die Steuerbelastung in den Kantonen hat gegenüber 2000 einige markante
Verschiebungen ergeben. In den meisten Ständen wurden
Steuergesetzänderungen vorgenommen und 20 Kantone wechselten zur
einjährigen Gegenwartsbesteuerung. Diese Veränderungen haben
Auswirkungen auf den Gesamtindex der Steuerbelastung, mit dem die
Eidgenössische Steuerverwaltung die unterschiedlichen Belastungen durch
Kantons- Gemeinde- und Kirchensteuern misst.

Von den neun Kantonen, die im gesamtschweizerischen Vergleich
unterdurchschnittlich hohe Steuern erheben, verzeichnen drei Stände
(Kantone Zürich, Nidwalden, Basel-Landschaft) gegenüber 2000 eine
leichte Zunahme des Gesamtindexes. Von den restlichen 17 Kantonen kann
man  bei fünf (Kantone Bern, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Wallis und
Neuenburg)  eine Abnahme feststellen. Der Kanton Jura löste den Kanton
Neuenburg als Schlusslicht ab. (Tabelle 1 und Grafik).

Die Statistik der ESTV zeigt die unterschiedlichen Belastungen durch
Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Kantonshauptorten für
ausgewählte Steuersubjekte und -objekte. Ausserdem sind die kantonalen
und gesamtschweizerischen Durchschnittswerte in Prozenten oder Promillen
und mit Indexziffern angegeben. Der Vollständigkeit halber sind auch die
Zahlen der direkten Bundessteuer aufgeführt. Die Steuerbelastung wurde
berechnet für:
  - Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  - Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  - Motorfahrzeugsteuern
  - Liegenschafts-, Liegenschaftsgewinn- und Erbschaftssteuern
  - Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge

Betrachtet man einzig den Index der Einkommens- und Vermögensbelastung
der natürlichen Personen (Tabelle 1), so stellt man fest, dass nur drei
Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) mehr als 20 Indexpunkte unterhalb des
schweizerischen Mittels liegen. Mehr als 20 Indexpunkte über dem
schweizerischen Mittel  befinden sich sechs Kantone (Luzern, Wallis,
Neuenburg, Obwalden, Freiburg und Jura).
Anders verhält es sich bei der Belastung der Reingewinn- und
Kapitalbelastung der juristischen Personen. Im unterdurchschnittlichen
Bereich von mehr als 20 Indexpunkten unter dem Mittel trifft man die
fünf Kantone Zug, Schwyz, Appenzell I.Rh., Nidwalden, und Appenzell
A.Rh. an, im überdurchschnittlichen Bereich oberhalb von 120
Indexpunkten hingegen lediglich zwei Kantone (Graubünden und Genf).

Im Zehnjahresvergleich 1991 / 2001 hat sich die Belastung eines real
unveränderten Bruttoarbeitseinkommens (1991: 78'400.- Franken; 2001:
93'300.- Franken)  durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern
vergrössert. Die Tabelle 2 zeigt, dass die Steuerlast in 19
Kantonshauptorten zugenommen hat. Die stärkste Zunahme (gut 29 Prozent)
lässt sich in Herisau feststellen, die grösste Abnahme (über 17 Prozent)
in Appenzell.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Rinaldo Signoroni, Abt. Steuerstatistik und Dokumentation
ESTV, Tel. 031 322 73 82

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

13.6.2002