Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik
Das am 26. Januar 2001 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Schweiz und der Kirgisischen Republik ist am 5. Juni 2002
in Kraft getreten.Seine Bestimmungen finden hinsichtlich der
Quellensteuern sowie der übrigen Steuern ab 1. Januar 2003 Anwendung.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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12.6.2002