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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik

Das am 26. Januar 2001 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Schweiz und der Kirgisischen Republik ist am 5. Juni 2002
in Kraft getreten.Seine Bestimmungen finden hinsichtlich der
Quellensteuern sowie der übrigen Steuern ab 1. Januar 2003 Anwendung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

12.6.2002