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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Estland zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am 11. Juni 2002 in Bern durch den
Direktor der Eidg. Steuerverwaltung, Urs Ursprung, und durch den
Botschafter der Republik Estland, Mart Laanemäe, unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten zur
Genehmigung unterbreitet werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die
zuständigen Instanzen beider Länder zu ratifizieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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12.6.2002