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Angemessene Anpassung der beruflichen Vorsorge für die Ratsmitglieder

PRESSEMITTEILUNG

Angemessene Anpassung der beruflichen Vorsorge für die Ratsmitglieder

Gewisse finanzielle Nachteile, die das Mandat als National- oder
Ständerat im Bereich der beruflichen Vorsorge mit sich bringt, sollen
angemessen ausgeglichen werden. Der Bundesrat erachtet einen solchen
Ausgleich als gerechtfertigt, weil in den letzten Jahren die zeitliche
Beanspruchung der Ratsmitglieder stark gestiegen ist. In seiner letzte
Woche verabschiedeten Stellungnahme zu einer Parlamentarischen
Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates
befürwortet der Bundesrat im weiteren die Ausrichtung eines
Taggeldersatzes während einer bestimmten Dauer, für den Fall, dass ein
Ratsmitglied an der Ausübung des Mandats wegen Krankheit, Unfalls oder
Mutterschaft verhindert sein sollte.

Ihre Parlamentarische Initiative betreffend die Vorsorgeregelung für die
Ratsmitglieder hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates
am 25. April 2002 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes
eingereicht. Darin beantragte sie unter anderem die Erhöhung des
Beitrages an die berufliche Vorsorge, die Ausrichtung eines
Taggeldersatzes bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie die
Ausrichtung von Leistungen bei Invalidität oder Tod eines Ratsmitgliedes

Bezüglich Leistungen bei Invalidität empfiehlt der Bundesrat, diese
Leistungen nur jenen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen, die keine
berufliche Vorsorge haben. Leistungen an Ratsmitglieder, die während
einer amtlichen Mission im Ausland verunfallen oder erkranken, sollen
nur subsidiär ausgerichtet werden, dann also, wenn die persönliche
Unfall- und Krankenversicherung die Kosten nicht zu decken vermag.

Eine Betreuungszulage für Ratsmitglieder mit Kindern lehnt der Bundesrat
ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65

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6.6.2002