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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Litauen

Pressemitteilung

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Litauen

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Litauen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am 27. Mai 2002 in Bern durch den
Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Pascal Couchepin, und
durch den Wirtschaftsminister der Republik Litauen, Petras Cesna,
unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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31.5.2002