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Genehmigung von Bilanz und Betriebsrechnung 2001 der Pensionskasse des Bundes PUBLICA

PRESSEMITTEILUNG

Genehmigung von Bilanz und Betriebsrechnung 2001 der Pensionskasse des
Bundes PUBLICA

Der Bundesrat hat sowohl die Bilanz als auch die Betriebsrechnung 2001
der Pensionskasse des Bundes PUBLICA genehmigt. Obwohl PUBLICA im
Kerngeschäft der beruflichen Vorsorge noch nicht operationell ist, hat
sie nach ihrer formellen Errichtung im Frühjahr 2001 aufgrund der
bundesrätlichen Anlagestrategie bereits mit dem Erwerb von Immobilien
begonnen.

Das Immobilienportfolio von PUBLICA hat im Jahr 2001 mit einer
Nettorendite von 5,7 % den technischen Zins von 4 % deutlich
übertroffen. Bis zum 31.12.2001 konnte PUBLICA 13 Liegenschaften mit
einem Investitionsvolumen von 309,5 Mio Franken erwerben. Die für diese
Anlagen benötigten Mittel wurden von der Eidg. Finanzver-waltung in Form
eines verzinslichen Darlehens zu Lasten der Sonderrechnung der
Pensionskasse des Bundes (PKB) zur Verfügung gestellt.

Gemäss PKB-Gesetz liegt die Kompetenz zur Genehmigung der Jahresrechnung
von PUBLICA bei der paritätisch zusammengesetzten Kassenkommission von
PUBLICA. Im Sinne einer Übergangsregelung nimmt der Bundesrat bis
längstens 2 Jahre nach Inkrafttreten des PKB-Gesetzes, das heisst bis am
28. Februar 2003, die Aufgaben der Kassenkommission wahr. Die
Genehmigung der Jahresrechnung 2001 von PUBLICA durch den Bundesrat
erfolgt im Rahmen dieser Übergangsregelung.

Gemäss heutiger Planung wird PUBLICA voraussichtlich im Herbst 2002
vollständig operationell werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Düggeli, Leiter PKB und Direktor PUBLICA, Tel: 031 323
41 91

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.5.2002