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Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Revisionsgesellschaften

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Revisionsgesellschaften

Die Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von
Revisionsgesellschaften wird durch den Bundesrat befürwortet. In seiner
gestrigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Fernand
Mariétan (CVP/VS) schreibt die Landesregierung, diese Überprüfung solle
im Rahmen genereller Abklärungen zur Frage erfolgen, wie die Aufsicht
über Aktiengesellschaften verbessert werden könnte bzw. welche
Handlungsalternativen bestehen.

Interpellant Mariétan hatte unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der
Bundesrat angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht auch der Ansicht
sei, die Normen zur Aufsicht über Aktiengesellschaften oder andere
Unternehmen müssten revidiert werden. Weiter stelle sich die Frage, ob
gegebenenfalls nicht eine Rotationspflicht für Revisionsstellen
eingeführt werden sollte, um Interessenskonflikte vorzubeugen.

Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die minimalen
Voraussetzungen an die Rechenschaftsablage eines Unternehmens durch die
Rechnungslegungsvorschriften vorgegeben würden. Diese seien je nach
Rechtsform, Tätigkeitsgebiet und weiteren Kriterien (z. B.
Börsenkotierung, Vorschriften in den Statuten) sehr unterschiedlich
ausgestaltet. Die Revisionsstelle prüfe, ob die Rechnungslegung eines
Unternehmens dem Gesetz, den Statuten und eventuell einem
Rechnungslegungsstandard entspreche. Die Bestätigung der Revisionsstelle
könne demnach über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines
Unternehmens nicht mehr Aufschluss geben, als vom verwendeten Regelwerk
im Minimum vorgeschrieben werde. Die Unabhängigkeit eines Revisors hängt
laut Bundesrat im Einzelfall vor allem von der Charakterstärke der die
Prüfung leitenden Personen ab und kann deshalb nicht durch gesetzliche
Vorschriften garantiert werden. Die Durchsetzung der Unabhängigkeit und
einer pflichtgemässen Aufgabenerfüllung der Revisionsstelle werde vor
allem durch die Revisionshaftung sichergestellt.

Die vorgeschlagene Rotation der Revisionsstelle müsse sich nicht
zwingend positiv auf die Unabhängigkeit und Qualität der Arbeit der
Revisionsstelle auswirken, hält der Bundesrat weiter fest.
Beispielsweise könne eine Beschränkung der Amtsdauer der Revisionsstelle
die Qualität der Prüfungsarbeit vermindern, denn in der Regel verbessere
sich der Einblick in ein Unternehmen mit zunehmender Prüfungsdauer.

Nicht abschliessend beurteilt werden könnten der Bedarf für die
Verbesserung der Aufsicht über Aktiengesellschaften und die
verschiedenen Handlungsalternativen (z. B. Rotation der Revisionsstelle
oder des Mandatsleiters, Verschiebung von Teilen des Jahresberichtes in
den prüfungspflichtigen Anhang, Peer Review für Revisionsstellen,
Zulassungsverfahren für Revisionsstellen, Trennung von Prüfungs- und
Beratungsgeschäft, transparentere Rechnungslegungsnormen). Der Bundesrat
befürwortet deshalb vertiefte Abklärungen und verweist diesbezüglich auf
andere, bereits hängige parlamentarische Vorstösse.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 18

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 30.5.2002