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Rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels

Der Bundesrat legt Wert auf die umfassende Aufklärung des
Swissair-Debakels. Zusammen mit dem Kanton Zürich leistet er deshalb
einen namhaften Beitrag an die vom Sachwalter SAirGroup geleiteten
Ermittlungen. Diese Ermittlungen lösen die ursprüngliche Sonderprüfung
ab.
In Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Ruedi Lustenberger
(CVP/LU) hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung dargelegt, dass
die Überführung der im Frühjahr letzten Jahres vom Kanton Zürich und von
der Eidgenossenschaft angestrengten aktienrechtlichen Sonderprüfung in
ein von Sachwalter Karl Wüthrich geführtes Verfahren grosse Vorteile
bietet: Der Sachwalter braucht keine Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse
der betroffenen Firma zu nehmen; er ist nicht an die dem Verwaltungsrat
in früheren Jahren gewährte Déchargeerteilung gebunden; es steht im
frei, die Untersuchung je nach aktuellem Kenntnisstand auf bestimmte
Tatbestände zu fokussieren oder auszudehnen; schliesslich kann er sich
auch mit den Verantwortlichkeiten beim so genannten Grounding befassen.
Um zu gewährleisten, dass die von Ernst&Young im Rahmen der
Sonderprüfung schon erzielten Ergebnisse nahtlos in die aktuellen
Untersuchungen übergeführt werden können, wird der Bund zusammen mit dem
Kanton Zürich einen namhaften Beitrag an die bisherigen Arbeiten und
ihre Fortführung leisten. Das Parlament hat den erforderlichen Kredit
anlässlich der Sondersession im Herbst letzten Jahres bereits bewilligt.
Im Gegenzug ist sichergestellt, dass Parlament und Öffentlichkeit zu
gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse ins Bild gesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet dieses Dispositiv zur Abklärung der
Verantwortlichkeiten als wirksam und ausreichend. In bereits laufende
Strafverfahren will er sich daher nicht einmischen. Im übrigen waren für
die Vertragsgestaltung zwischen SAirGroup und Mario Corti die
Gesellschaftsorgane verantwortlich. Diese hatten keinen Anlass, darüber
die Landesregierung zu unterrichten. Hingegen wird sich der Sachwalter
auch mit den Anstellungsbedingungen des CEO und VR-Präsidenten von
SAirGroup befassen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jakob Kilchenmann, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 59

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.5.2002