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Teilrevision der Edelmetall-Konvention genehmigt

PRESSEMITTEILUNG

Teilrevision der Edelmetall-Konvention genehmigt

Der Bundesrat hat heute der Teilrevision des Übereinkommens betreffend
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention)
zugestimmt. Neu wird in der Konvention Palladium als Edelmetall
anerkannt und die Palette der Feingehalte wird erweitert. Die
Teilrevision wird erst rechtskräftig, wenn ihr alle elf Staaten
zugestimmt haben.

Ziel der multilateralen Wiener Konvention ist es, den internationalen
Handel mit Edelmetallwaren zu erleichtern, gleichzeitig aber den fairen
Handel und den Konsumentenschutz hochzuhalten. Zu diesem Zweck wurde ein
international anerkannter Kontrollstempel, die "Gemeinsame Punze"
geschaffen. Jeder Mitgliedstaat verpflichtet sich, die Einfuhr von
Gegenständen ohne weitere Kontrolle und Stempelung zuzulassen, wenn
diese durch die Kontrollbehörde des Herstellungslandes geprüft und mit
eben dieser „Gemeinsamen Punze“ bezeichnet worden sind. Die Schweiz
gehört der Konvention seit 1975 an und ist im obersten Gremium, dem
Ständigen Ausschuss, vertreten.

International ist die Wiener Konvention das einzige wirklich
funktionierende Instrument, um Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden
Verkehr mit Edelmetallwaren zu überwinden. Die Schweiz als
exportorientiertes Land ist sehr an einem hindernisfreien Marktzugang
interessiert; sie engagiert sich deshalb aktiv in diesem Bereich. Dem
Übereinkommen gehören inzwischen elf Staaten an; nebst der Schweiz sind
dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland, Dänemark, Finnland,
Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und Grossbritannien. Die
„Gemeinsame Punze“ wird indessen auch von Staaten anerkannt, welche
nicht Mitglieder der erwähnten Konvention sind. Insbesondere ist es der
EU bisher wegen divergierender Haltungen der Mitgliedstaaten nicht
gelungen, eine Richtlinie bezüglich Edelmetallwaren zu erlassen .

Das Total der im Jahre 2001 mit der "Gemeinsame Punze" bezeichneten
Gegenstände beläuft sich auf rund 26 Millionen Stück. Das teilrevidierte
Übereinkommen tritt erst einen Monat nach Hinterlegung der letzten
Ratifikationsurkunde beim Depositarstaat Schweden in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Paul Marti, Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Tel. 031 322 65 86
Pierre Vuilleumier, Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Tel. 031 324 15
59

Weiterführende Informationen Informationen zur Edelmetallkontrolle in
der Schweiz finden Sie unter http://www.zoll.admin.ch/d/rv/frames.htm

29.5.2002