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Auszug aus der EFD-Umfrage 2002 zum Finanzpolitik-Wissen; Bankgeheimnis: stabile Akzeptanz

PRESSEMITTEILUNG

Auszug aus der EFD-Umfrage 2002 zum Finanzpolitik-Wissen
Bankgeheimnis: stabile Akzeptanz

Die vom EFD auch dieses Jahr erhobenen Wissensstände und Einstellungen
ergeben bezüglich Bankgeheimnis-Akzeptanz weiterhin ein stabiles Bild.
Dank identischer Fragestellung und Methode sind  die Resultate von 2001
und 2002 vergleichbar und lassen den Schluss zu, dass keine Trendwende
festzustellen ist. Die Bevölkerung ist sehr gut über den Geltungsbereich
des Bankgeheimnisses informiert (70%). Die befragten Wahlberechtigten
akzeptieren die heutige Regelung nach wie vor deutlich (2001: 59%;
2002:58%) und stimmen keiner  Alternative mit mehr als 27% zu. Die
Umfrage wurde im April und Mai 2002 durchgeführt, also in einem
Zeitraum, in welchem das Bankgeheimnis in der Öffentlichkeit besonders
stark diskutiert wurde. Die meisten Abweichungen der Resultate 2001/2
bewegen sich in der statistischen Fehlertoleranz der bei 1'500
Wahlberechtigten durchgeführten repräsentativen Umfrage und sind zu
gering, um daraus Verschiebungen in der Einstellung ableiten zu können.

Die EFD-Studie thematisiert auch dieses Jahr nicht einfach die digitale
Frage nach Abschaffung oder Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Vielmehr
wird dessen Akzeptanz in einer direkten Gegenüberstellung mit
zusätzlichen Tatbeständen gemessen, die vom Bankgeheimnis ausgenommen
werden könnten. Dabei wurden ausdrücklich auf Besonderheiten wie z.B.
die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
hingewiesen und differenzierte Alternativen zur heutigen Regelung
angeboten.

Hoher Informationsstand
Die erste zum Bankgeheimnis gestellte Frage betrifft den
Informationsstand. 70% der Befragten wissen, dass das Bankgeheimnis zwar
die Privatsphäre der Kunden schützt, jedoch bei Straftatbeständen wie
organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug aufgehoben
wird (2001: 65%).12% der Befragten meinen, das Bankgeheimnis biete einen
absoluten Schutz und könne nicht aufgehoben werden (2001:13%). Ebenfalls
12% sind der Auffassung, das Bankgeheimnis werde auch bei
Steuerhinterziehung aufgehoben (2001:14%). Äusserst wenige Befragte,
nämlich 5% wissen keine Antwort (2001:8%).

58% akzeptieren heutige Regelung - wenig Zustimmung zu Alternativen
Die zweite Frage betrifft die künftige Ausgestaltung des
Bankgeheimnisses. 58% wollen, dass das Bankgeheimnis wie bis anhin nur
bei Steuerbetrug und strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden kann
(2001: 59%). 27% befürworten die Aufhebung auch bei Steuerhinterziehung
(2001: 25%). 11% wollen das Bankgeheimnis generell aufheben (2001: 10%).
Lediglich 4% wissen keine Antwort (2001: 6%). Soweit die knappen
Abweichungen zum Vorjahr es zulassen, kann ein minimer Rückgang der
Zustimmung zur heutigen Lösung in der Deutschschweiz (von 61% auf 59%)
und bei der jüngsten Personengruppe (von 61% auf 56%) festgestellt
werden.

Teilweise Aufhebung nur für Ausländer chancenlos
Die dritte Befragung nimmt die in anderen Meinungsumfragen gestellte
Frage nach einer teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses bei
Steuerhinterziehung auf. Für die teilweise Aufhebung nur für Ausländer
sprechen sich 26% aus (2001: 24%), wogegen 67% dieses Modell ablehnen
(2001: 63%). Die Zustimmung zur teilweisen Aufhebung des
Bankgeheimnisses wird in der Schlussfrage relativiert. Nur noch von gut
die Hälfte der Befragten würden an ihrer Auffassung auch dann
festhalten, wenn der Volkswirtschaft daraus Nachteile erwachsen würden
(2001 und 2002: 52%), mindestens 38% würden in diesem Fall ins
ablehnende Lager wechseln.

Steckbrief
Das Eidg. Finanzdepartement EFD erhebt seit 1997 regelmässig den
Wissensstand und Einstellungen der Schweizer Bevölkerung zur
Finanzpolitik. 2001 wurden Fragestellungen und Methode neu definiert,
somit sind die Resultate 2001 / 2002 vergleichbar. Ziel der
demoskopischen Analyse ist die Feststellung, wie bekannt für die
Beurteilung der Finanzpolitik wesentliche Fakten sind. Im April / Mai
2002 wurden  1'500 Wahlberechtigte ab 18 Jahren in der deutsch- (1'000)
- und der französischsprachigen (500) Schweiz telefonisch befragt (2001
ausnahmsweise 2'000). Die Stichprobe erfolgte nach dem
Random-Quota-Verfahren, die Feldarbeit wurde gemäss den Richtlinien von
SWISS INTERVIEW auf repräsentativer Basis vom Marktforschungsinstitut
DemoSCOPE AG durchgeführt. Vorbereitung und Auswertung besorgte dualis
(Alois Sidler in Herdern). Die Ergebnisse sind zusätzlich zu den
Gesamtwerten nach Regionen, Geschlechtern, Altersgruppen, Bildung,
sozialen Schichten (Selbsteinschätzung) und Haushaltsgrössen
aufgeschlüsselt.

Anmerkung: Dieser Auszug wurde aus aktuellem Anlass vor der Auswertung
des ganzen Datensatzes erstellt. Die Zahlen und Interpretationen wurden
von „dualis“ (Alois Sidler) überprüft. Die vollständigen
Umfrageresultate werden nach erfolgter Auswertung voraussichtlich noch
vor den Sommerferien auf dem Internet publiziert (www.efd.admin.ch).
Auch hier sind die Fragestellungen gleich wie im Vorjahr.

Auskunft: Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation (031 322'63'01)

EFD-Umfrage: Die Fragen zum Bankgeheimnis  im Wortlaut

Frage 10: Die Schweiz kennt das Bankgeheimnis. Ich lese Ihnen drei
Aussagen vor und Sie sagen mir bitte, welche Aussage auf das
Bankgeheimnis zutrifft:
Antworten:
1  Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre des Kunden absolut und
kann nicht
 aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des Kunden, wird
jedoch aufgehoben bei Straftatbeständen wie organisierte Kriminalität,
Geldwäscherei oder Steuerbetrug
3 Das Bankgeheimnis wird auch aufgehoben, wenn Steuerhinterziehung im
Spiel ist
99 weiss nicht / k.A

Frage 11: Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des Kunden,
wird jedoch schon heute aufgehoben bei Straftatbeständen wie
organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug. Nicht
aufgehoben wird es bei Steuerhinterziehung. Im Gegensatz zum
Steuerbetrug liegt bei der Steuerhinterziehung keine Urkundenfälschung
vor. Deshalb wird die Steuerhinterziehung nicht mit der Aufhebung des
Bankgeheimnisses bekämpft, sondern präventiv mit der Verrechnungssteuer
und relativ niedrigen Steuern auf dem Einkommen. Wie soll die Schweiz
mit dem Bankgeheimnis künftig verfahren? Ich lese Ihnen dazu drei
Aussagen vor und Sie sagen mir, welche Sie am ehesten befürworten.
Antworten:
1 Das Bankgeheimnis sollte generell aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis sollte wie bis anhin nur bei Steuerbetrug und
strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden können
3 Das Bankgeheimnis sollte in Fällen von Steuerhinterziehung aufgehoben
werden können
99 weiss nicht / k.A.

Frage 12: Andere Meinungsumfragen stellten die Frage nach einer
teilweisen Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses bei
Steuerhinterziehung. : Für inländische Steuerpflichtige würde es
beibehalten, für im Ausland wohnhafte Personen jedoch aufgehoben.
Befürworten Sie eine solches Modell?
Antworten vorlesen
1 ja    -- (= Filter für Frage 12a)
2 nein - Ende
99 weiss nicht / k.A. - Ende

Frage 12a: Halten Sie an Ihrer Auffassung auch dann fest, wenn eine
solche Aufhebung des Bankgeheimnisses der schweizerischen
Volkswirtschaft Schaden zufügt?
Antworten:
1 ja
2 nein
99 weiss nicht/k.A.

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

24.5.2002