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Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Sommer

PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss

Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung
im Sommer

Im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiter-Optionen sollen nicht durch
vorschnelle Weichenstellungen Entscheide präjudiziert werden, die erst
in einer späteren Phase zu treffen sind. Zuerst schickt der Bundesrat im
Sommer 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erstellten Bericht
zur Frage der steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen in die
Vernehmlassung. Er beantragt daher, eine Motion von Ständerat Rolf
Schweiger (FDP/ZG) in ein Postulat umzuwandeln; Schweiger hatte vom
Bundesrat Vorschläge für eine Vereinfachung der steuerlichen Regelungen
für Mitarbeiter-Optionen gefordert.

Schweiger hatte in seiner Motion eine einfachere steuerliche Regelung
für Mitarbeiteroptionen gefordert, als sie eine gemischte Arbeitsgruppe
in ihrem Bericht vom Dezember 2001 vorschlägt. Die Vereinfachungen
sollen die spezifische Situation von Start-up-Unternehmen
berücksichtigen, aber auch auf die anderen Unternehmenstypen in
zufrieden stellender Weise angewendet werden können.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche Behandlung der
von neugegründeten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) abgegebenen
Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens von
1997 in einer für den Unternehmensstandort vorteilhaften Weise
auszugestalten. An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen
Steuerkonferenz von Ende 2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch
alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen diese rasche Lösung
abgelehnt. Als Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate
Lösung für Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu
Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen zu einer rechtsungleichen
Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher eine für alle
Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.

Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001 eine
gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung der
Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. Der
Bericht der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive Steuerberatung),
der Bundesbehörden und von kantonalen Steuerverwaltungen
zusammengesetzten Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Er präsentiert ein
klares Gesamtkonzept und enthält ausformulierte Vorschläge zur Anpassung
des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie des
Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone
und Gemeinden wie auch zum Erlass einer bundesrätlichen Verordnung über
die Besteuerung der Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen.

Mitarbeiteroptionen
Über Mitarbeiteroptionen können  Angestellte an ihrer Firma beteiligt
werden. Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch die Abgabe von
Optionen , wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt, was gerade für
junge Unternehmen, sogenannte start-ups, vorteilhaft ist. Die Optionen
bedeuten für die Angestellten ein Recht auf Erwerb von
Beteiligungsrechten des die Optionen ausgebenden Unternehmens oder eines
nahestehenden Unternehmens. Die Mitarbeiteroptionen sind also ein
Lohnbestandteil und müssen darum beim Empfänger als Einkommen versteuert
werden. Eine unterschiedliche Besteuerung der Mitarbeiter von start-up-
und langjährigen Betrieben erachtet der Bundesrat als diskriminierend.

Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Sommer 2002 in
die Vernehmlassung senden um allen interessierten Kreisen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse der
Vernehmlassung wird er dann über das weitere Vorgehen beschliessen und
den eidg. Räten eine Botschaft vorlegen.

Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und vorschnelle
Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat, die Motion in
ein Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74

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 22.5.2002