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Bundesrat für Reduktion der Bundesbeteiligung an der Swisscom auf das gesetzliche Minimum

PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss

Bundesrat für Reduktion der Bundesbeteiligung an der Swisscom auf das
gesetzliche Minimum

Der Bundesrat ist bereit, die Bundesbeteiligung an der Swisscom AG auf
die im Gesetz vorgesehene Mindestbeteiligung von 50% + 1 Aktie zu
reduzieren. Aus diesem Grunde hat er heute ein Postulat von Nationalrat
Georges Theiler (FDP/LU)  entgegengenommen. Theiler hatte eine
„Reduktion des Klumpenrisikos“ angeregt. Den Verkauf von weiteren
Swisscom-Aktien des Bundes hat die Landesregierung schon früher in
Aussicht gestellt.

Artikel 6 des Bundesgesetz über die Organisation der
Telekommunikationsunternehmung (TUG) schreibt dem Bund vor, dass er die
stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an der Swisscom halten muss. Nach
dem Aktienrückkauf von Swisscom im März 2002 hält der Bund neu 62,73 %
des Aktienkapitals der Swisscom AG. Die Kompetenz zur Veräusserung von
weiteren Aktien bis zur gesetzlichen Mindestbeteiligung liegt beim
Bundesrat. Der Bundesrat kann somit frei über 12,7% verfügen. Er hat
sich bereits bei früheren Gelegenheiten mit der Frage eines teilweisen
Aktienverkaufs befasst. Vor einem allfälligen Verkauf ist eine
ein-gehende Lagebeurteilung bezüglich des Zeitpunkts, des vernünftigen
Kursniveaus und der aktuellen Marktverfassung sowie der
Veräusserungsinstrumente vorzu-nehmen. Wann, in welchem Umfang und wie
ein Verkauf von frei verfügbaren Aktien in Betracht gezogen werde, ist
völlig offen.

 EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft : Peter Thomann, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322
60 71

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22.5.2002