Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Keine Änderung des heutigen System des Finanzausgleichs

PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarische Vorstösse

Keine Änderung des heutigen System des Finanzausgleichs

Vor der Umsetzung der geplanten Reform soll das aktuelle System des
Finanzausgleichs nicht mehr geändert werden. Das geht aus der heutigen
Antwort des Bundesrates auf eine Motion von Nationalrat Jean Spielmann
(PdA/GE) sowie auf eine Interpellation von Ständerat Hans Hess (FDP/OW)
hervor. Ersterer verlangte, den Finanzausgleich stärker nach dem
Steuerlastindex auszurichten, während der Zweite befürchtete, dass die
vom Bundesrat geplante Entlastung bei der direkten Bundessteuer sich im
horizontalen Finanzausgleich negativ auf die finanzschwächeren Kantone
auswirken könnte.

Die Steuerlast fällt bei der Berechnung der Finanzkraft der Kantone
bereits heute am stärksten ins Gewicht. Sie geht zwei Mal in die
Berechnung ein, nämlich zuerst als eigene Masszahl und anschliessend bei
der Bestimmung der Steuerkraft. Der Index der Steuerbelastung
widerspiegelt jedoch nicht unbedingt alle obligatorischen Abgaben eines
Kantons. Eine hohe Steuerbelastung kann auch Ausdruck eines grösseren
Angebots an öffentlichen Leistungen sein. Das System des
Finanzausgleichs noch stärker auf den Steuerlastindex abstellen zu
wollen, könnte die Kantone dazu verleiten, weniger auf eine sparsame und
wirksame Budgetpolitik zu achten oder gar ihre Steuerpolitik auf den
Mechanismus des Finanzausgleichs auszurichten.

Diese Überlegungen haben dazu geführt, im Reformentwurf für einen neuen
interkantonalen Finanzausgleich die Steuerbelastung nicht zur Berechnung
des Ressourcenpotenzials der Kantone beizuziehen. Der Bundesrat teilt
(betreffs Motion Spielmann) zudem die Auffassung der Konferenz der
kantonalen Finanzdirektoren, wonach das heutige System vor der
vorgeschlagenen Neugestaltung nicht mehr grundlegend geändert werden
soll.

Was die negativen Folgen anbelangt, die die vom Bundesrat vorgeschlagene
Entlastung bei der direkten Bundessteuer für die finanzschwächeren
Kantone im horizontalen Finanzausgleich haben könnte (Interpellation
Hess), räumt der Bundesrat zwar ein, dass die finanzschwächsten Kantone
proportional stärker von einer Reduktion des Kantonsanteils an der
direkten Bundessteuer betroffen wären. Sie müssten jedoch trotzdem keine
Einbussen erleiden, weil die Steuererträge im Moment der Einführung der
Steuerentlastung höher wären als heute.

Kommt hinzu, dass die Erhöhung des für den Finanzausgleich bestimmten
Anteils unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig wäre. Um so weniger, als
die entsprechende Verordnung demnächst revidiert und eine zweijährige
Übergangsregelung getroffen wird, um die negativen Auswirkungen der
Einreihung des Kantons Bern in die Gruppe der finanzschwachen Kantone
für eben diese zu mildern.

Ausserdem wurden die finanzschwachen Kantone in den letzten Jahren bei
der Verteilung der Bundesbeiträge zur Verbilligung der
Krankenkassenprämien sowie bei der Festlegung der Kantonsanteile an den
Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe stärker berücksichtigt. Ab 2003
schliesslich werden vor allem sie von der Erhöhung der
Gewinnausschüttungen der Nationalbank um eine Milliarde profitieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.: (031) 322 60
22

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

 22.5.2002