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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Lettland

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Lettland

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkom-men mit Lettland zuhanden der Bundesversammlung
verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen
Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung, diesen zuzustimmen.

Am 31. Januar 2002 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Re-publik Lettland betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseiti-gung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen
Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem
sicher, dass die schweizerischen Unter-nehmen im Verhältnis zu ihren
Konkurrenten aus anderen Staaten keine steuerlich bedingten
Wettbewerbsnachteile erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organi-sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schwei-zerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise ha-ben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 323 01 82

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

22.5.2002