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Kursverluste des Ausgleichsfonds der AHV auf den Aktienanlagen

PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss

Kursverluste des Ausgleichsfonds der AHV auf den Aktienanlagen

Die Kursverluste an den internationalen Aktienmärkten haben sich negativ
auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung
ausgewirkt. Sie lassen sich nur dann kompensieren, wenn die Aktien jetzt
nicht verkauft werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Giuliano Bignasca (Lega/TI) schreibt.
Bignasca hatte mit seiner Interpellation unter anderem wissen wollen,
warum der Bundesrat die Anlagemöglichkeiten der AHV-Ausgleichskasse
schon auf den 1. Februar 2001 festgelegt habe, ohne die Ergebnisse der
11. AHV-Revision abzuwarten, und wann und wie sich die erzielten
Verluste wieder wettmachen liessen.
Dazu hält der Bundesrat folgendes fest: Der Verwaltungsrat des
Ausgleichsfonds der AHV hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision
erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die
unter anderem auch Anlagen in Aktien vorsieht, und mit der langfristig
eine höhere Rendite zu erwarten ist, als sie mit Bundesobligationen
erzielt werden kann. Der Bundesrat selbst hat auf Empfehlung der
Geschäftsprüfungskommissionen im Rahmen der 11. AHV-Revision zwecks
Diversifikation der Anlagen eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten auf
ausländische Aktien vorgeschlagen. Die Eidg. Räte haben einer Motion der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates folgend die entsprechende
Anpassung des AHV-Gesetzes vor Verabschiedung der 11. AHV-Revision
beschlossen. Sie wurde am 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt.
In seiner Antwort an Bignasca schreibt der Bundesrat weiter, dass er
sich der höheren Wertschwankungen von Anlagen an den Kapitalmärkten
bewusst ist. Er ist aber der Auffassung, dass der Ausgleichsfonds der
AHV mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik für die daraus
resultierenden Risiken mit einer höheren Rendite adäquat entschädigt
wird. Die wegen der unerfreulichen Entwicklung an den Aktienbörsen im
Jahre 2001 erlittenen Kursverluste liessen sich nur dann kompensieren,
wenn die Aktien jetzt nicht verkauft würden. Über den Zeitpunkt der
Kompensation macht der Bundesrat keine verbindliche Aussage.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dominique Salamin, Geschäftsführer AHV-Fonds, Tel.: 022 795 95
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22.5.2002