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Bundesrat setzt neue Verordnung über öffentliches Beschaffungswesen in Kraft

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat setzt neue Verordnung über öffentliches Beschaffungswesen in
Kraft

Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
(VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der Europäischen
Union (EU) angepasst und auf den 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Der
gegenseitige Marktzutritt wird auch auf die Staaten der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) ausgeweitet.

Die Revision der Verordnung hatte der Bundesrat bereits in seiner
Sitzung vom 30. November 2001 verabschiedet,  dabei aber offengelassen,
wann sie in Kraft treten sollte. Heute legte er das Datum auf den 1.
Juni 2002 fest. An diesem Tag treten auch die bilateralen Verträge der
Schweiz mit der EU in Kraft. Gleichzeitig weitete der Bundesrat-
gestützt auf das revidierte EFTA-Übereinkommen - den Marktzugang im
öffentlichen Beschaffungswesen auf die EFTA-Mitglieder aus.

Die revidierte VoeB verpflichtet neu private und öffentlich-rechtliche
Unternehmen in den Sektoren Wasserversorgung, Energie, Schienenverkehr
und Telekommunikation, ihre Aufträge ab einem bestimmten Schwellenwert
öffentlich auszuschreiben. Auf Stufe Bund sind damit beispielsweise auch
die SBB dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB)
unterstellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen der Bereiche, die
neu unter die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens fallen, vom
öffentlichen Beschaffungsregime ausgeklammert werden (Ausklinkklausel).
Dies ist insbesondere dann möglich, wenn in ihrer Branche Wettbewerb
herrscht. Das dafür zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf den 1. Juni 2002 den
Telekommunikationsbereich vom Abkommen ausgenommen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Gregor Saladin/Bettina Hahnloser, BBL, 031 325 50 03

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

15.5.2002