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Die Schweiz: kein Paradies für Zigarettenschmuggler

MEDIENMITTEILUNG

Die Schweiz: kein Paradies für Zigarettenschmuggler

Der physische Zigarettenschmuggel ist in der Schweiz nur eine
Randerscheinung. Zudem kooperiert der Schweizer Zoll mit der EU und den
Nachbarländern, um dem organisierten Schmuggel Paroli zu bieten. Dies
schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Dringliche Einfache
Anfrage von Nationalrätin Ruth Genner (Grüne/ZH).

Ruth Genner hatte in ihrer Dringlichen Anfrage Auskunft über den
Zigarettenschmuggel in der Schweiz und dessen Bekämpfung verlangt, sowie
über den Stand der internationalen Zusammenarbeit.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass die Schweiz mit
niedrigeren Steuern als die EU und einem relativ kleinen Markt mit
lediglich 7 Mio. Einwohnern für den physischen, organisierten
Zigarettenschmuggel geringen Anreiz biete. Dies habe zur Folge, dass
dieser in unserem Land praktisch inexistent sei. Bekannt seien lediglich
einige vom Schweizer Zoll aufgedeckte Fälle, bei denen indessen
tatsächlich EU-Steuerinteressen verletzt worden seien.

Im Rahmen risikogerechter Kontrollen, d.h. mit gezielten Stichproben im
Waren- und Reiseverkehr versuche der Zoll auch künftig,
Unregelmässigkeiten zu begegnen. Da gegenwärtig ein lediglich
unbedeutender Zigarettenschmuggel (wohl primär im Reiseverkehr) zum
Nachteil der Schweiz bestehe, ergreife die Schweiz auch keine
spezifischen, auf diese Schmuggelart fokussierte Massnahmen.

Schon bisher : weit gehende internationale Zusammenarbeit

Seit den 90er Jahren kooperiert die Schweiz mit der EU im Rahmen der
Amtshilfe in Zollangelegenheiten, die auch die Verhütung, Aufdeckung und
Ermittlung von Schmuggeltätigkeit zu Ungunsten der EU umfasst. So
funktioniert seither ein elektronisches Meldesystem mit der EU über die
Ein-, Aus- und Durchfuhr von Zigarettensendungen. Dies ermöglicht es den
Nachbarstaaten und der EU-Kommission jederzeit, den Weg von Sendungen zu
verfolgen und bei allfälligen Widerhandlungen einzuschreiten.

Falls der Schmuggel von der Schweiz aus organisiert wird, leistet die
Schweiz auf Gesuch hin Rechtshilfe gegenüber der EU. Der dafür
erforderliche Tatbestand des Abgabebetrugs ist beim organisierten
Zigarettenschmuggel meist gegeben.

Bilaterale Verhandlungsrunde

In der neuen Verhandlungsrunde EU-Schweiz über die Betrugsbekämpfung hat
die Schweiz stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe
für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinne hat sie im
Interesse einer rascheren und wirksameren Betrugsbekämpfung der EU
konkrete Vorschläge gemacht, die weit über den Zigarettenschmuggel
hinausgegangen wären und alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug
umfasst hätten. Weil jedoch die EU auf ihrer Forderung zur vollständigen
Übernahme des EU-Rechtsbestands ("Acquis communautaire") weitgehend
beharrte, sind die Verhandlungen zur Zeit nicht weiter gekommen.

Auskunft:
Serge Gumy, Abteilung Strafsachen, Eidg. Oberzolldirektion (OZD) , Tel.
031 322 67 98
Bilex: Hermann Kästli, Chef Rechtsabteilung OZD, Tel. 031 322 65 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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24. April 2002