Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bilaterale Verhandlungen EU-Schweiz - Keine gemeinsame Formel bei der Betrugsbekämpfung


MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale Verhandlungen EU-Schweiz - Keine gemeinsame Formel bei der
Betrugsbekämpfung

In der 6. Verhandlungsrunde wurden bei der Suche nach einer gemeinsamen
Formel bei der Betrugsbekämpfung keine Fortschritte erzielt. Im
Interesse einer raschen und wirksamen Betrugsbekämpfung ist die Schweiz
der Europäischen Union (EU) mehrfach substanziell entgegen gekommen. Der
präsentierte Lösungsansatz wäre weit über den Zigarettenschmuggel
hinausgegangen und hätte  alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug
umfasst. Nachdem die EU im Wesentlichen weiterhin praktisch die
vollständige Übernahme ihres Rechtsbestands durch die Schweiz verlangte,
sind die Verhandlungen nicht weiter gekommen. Der Bundesrat wird nun
eine Lagebeurteilung vornehmen.

Die Schweizer Delegation hatte die Prüfung eines Lösungsansatzes
offeriert, welche weit über den ursprünglich vorgesehenen
Geltungsbereich hinausgeht. Über den Zollbetrug hinaus sollten im Sinne
einer Generalklausel sämtliche Betrügerein zu Lasten der
vertragsschliessenden Länder erfasst sein. Trotz Bedenken würde die
Schweiz auch weitere EU-Anliegen (z.B. bei den Zwangsmassnahmen, der
Auslieferung sowie bei der Verfahrensbeschleunigung) erfüllen. Die
Geldwäscherei könnte gemäss der international geltenden UNO-Definition
ins Abkommen einbezogen werden. Zudem könnten Auskünfte auch über
Bankdaten vereinfacht und ausgebaut werden.

Schweiz wäre weit entgegen gekommen - EU beharrte auf Acquis
communautaire

Diese substanziellen Zugeständnisse würden es zum Beispiel erlauben,
alle erdenklichen Fälle des Zollbetrugs, insbesondere des
Zigarettenschmuggels speditiv und effizient zu lösen. Eine gemeinsame
Lösung ist bisher nicht möglich, nachdem die EU auf ihrer Forderung zur
vollständigen Übernahme des EU-Rechtsbestands („Acquis communautaire“)
weitgehend beharrt und somit die Preisgabe zentraler Grundsätze des
Schweizer Rechts (Erfordernis der doppelten Strafbarkeit [wonach Amts-
und Rechtshilfe nur dann gewährt ist, wenn ein Delikt auch in der
Schweiz strafbar ist], aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln, keine
permanente Überwachung von Bankkonten etc.) verlangt hat. Diese Anliegen
der Union sprengen das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation.

Der Leiter der Schweizer Delegation, Oberzolldirektor Rudolf Dietrich,
zeigte sich enttäuscht über die Haltung der EU-Delegation, die in den
bisherigen Verhandlungsrunden gegenüber der Schweiz zwar Forderungen
erhoben, jedoch wenig Entgegenkommen gezeigt hat, zumal die Schweiz
alles unternommen habe, was zur glaubwürdigen Bekämpfung von Zollbetrug
und Schmuggel zielführend sei. Dietrich wird den Bundesrat detailliert
orientieren, sodass die Landesregierung eine umfassende Lagebeurteilung
vornehmen kann. Dabei werden auch die Auswirkungen dieser Verhandlungen
auf die übrigen Dossiers der Bilateralen II sowie generell auf die Amts-
und Rechtshilfepolitik der Schweiz im Fiskalbereich berücksichtigt. Die
Schweiz hat stets betont, dass sie kein Interesse daran hat, Drehscheibe
für Schmuggel und Betrügereien zu sein. In diesem Sinn werden Varianten
geprüft, ob die konkreten Probleme des Zollbetrugs und des
Zigarettenschmuggels auf anderem Weg als über ein Abkommen mit der EU
rasch gelöst werden könnten.

Auskünfte:

Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, Leiter der Schweizer Delegation, wird
im Anschluss an die Verhandlungen auf der Schweizer Mission in Brüssel
kurz vor die Medien treten.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

18. April 2002