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Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes im Jahr 2001

PRESSEMITTEILUNG

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes im Jahr 2001

Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2001 für Öffentlichkeitsarbeit rund 82
Millionen Franken aufgewendet. Dies geht aus der Vollkostenerhebung
hervor, die der Staatsrechnung beigelegt wird und die der Bundesrat
heute zur Kenntnis genommen hat. Die transparente Erhebung der Kosten
der Öffentlichkeitsarbeit soll zu einer gezielten Steuerung der
Ressourcen führen.

Bis 1999 bestand über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes
wenig Transparenz. Die Gesamtkosten liessen sich kaum feststellen, weil
die Ausgaben auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt waren, so dass
der Verwendungszweck nur ungenügend ermittelt werden konnte. Die
Bundeskanzlei und die Eidgenössische Finanzverwaltung haben im Auftrag
des Bundesrates ein Instrument der Kostenerhebung erarbeitet.

Im Jahr 2000 hat die Bundesverwaltung erstmals eine Erhebung der Kosten
der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Dabei erhoben die sieben
Departemente, die Bundeskanzlei und rund 70 Bundesämter die Personal-
und Sachkosten über die der Öffentlichkeitsarbeit zugeordneten
Aktivitäten. Diese Vollkostenrechnung enthielt Lohn- und
Arbeitsplatzkosten, Kosten der Medienarbeit, Druck- und
Gestaltungskosten von Publikationen und Kampagnen, Kommissionen und
Honorare Dritter, Internet und spezifische Informatikkosten. Nicht
berücksichtigt wurden gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten (z.B. die
Abstimmungserläuterungen), Übersetzungskosten, das Intranet und die
interne Information.

Die Erfahrungen mit dieser provisorischen Kostenermittlung flossen in
das definitive Erhebungsverfahren ein, das nun für das Jahr 2001
erstmals zur Anwendung gekommen ist. Die neue Methode basiert auf einem
erweiterten Kostenbegriff. Die Übersetzungskosten, das Intranet sowie
die interne Information sind neu hinzugekommen, gesetzlich
vorgeschriebene Publikationen bleiben weiterhin ausgeklammert.

Vollkosten
Allein aufgrund des Systemwechsels mit erweitertem Kostenbegriff musste
der Gesamtbetrag höher ausfallen als im Vorjahr. Eine Analyse der
Kostensteigerung bestätigt denn auch, dass die Zunahme hauptsächlich auf
den Systemwechsel zurückzuführen ist. Die Totalkosten 2001 betragen
knapp 82 Mio. Franken gegenüber 62,5 Mio. im Jahr 2000. Die Zunahme im
Betrag von total 19,4 Mio. Franken ist im Detail auf folgende Faktoren
zurückzuführen: Übersetzungen (Personal- und Sachkosten) +8,9 Mio.,
Interne Information (Personalkosten) +4,6 Mio. und allgemeine
Kostenzunahme +3,8 Mio. (davon Personalkosten +2 Mio., Sachkosten +1,8
Mio.). Die verbleibende Differenz von 2,1 Mio. ist darauf
zurückzuführen, dass im Jahr 2000 die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
beim Bundesamt für Verkehr und im Amt für Raumentwicklung nicht erhoben
worden sind.

Personalbereich
Die Personalkosten betragen 48,3 Mio Franken (2000: 33,7 Mio. ). Die
Steigerung ist hauptsächlich auf den Einbezug des Übersetzungsdienstes,
des Intranets und der internen Information zurückzuführen. Umgerechnet
auf Vollstellen arbeiten in der Bundesverwaltung insgesamt 292 Personen
(2000: 218), die gemäss dem vorgegebenen Produktekatalog mit der
Öffentlichkeitsarbeit betraut sind.

Sachkosten
Die Sachkosten (Produktion, Honorare u.a.) betrugen im Jahre 2001 rund
33,7 Mio. Franken (2000: 28,9 Mio.). Die Steigerung ist mehrheitlich auf
den Einkauf von externen Dienstleistungen (Honorare +3.1 Mio. Franken)
zurückzuführen.

Einschätzung
Die Erfahrung der ersten beiden Erhebungsjahre zeigt, dass das System
die Kostentransparenz erhöht und eine gezielte Steuerung der Ressourcen
ermöglicht. So hat denn beispielsweise die Bundeskanzlei zur Einsparung
von extern bezogenen Dienstleistungen die mit 150 Stellenprozenten
dotierte Stabsstelle "Kommunikationsunterstützung Bundesrat und
Departemente" geschaffen. Diese bietet nun den Departementen Leistungen
an, die bisher mehrheitlich extern eingekauft werden mussten.

Weiteres Vorgehen
Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit werden künftig jedes Jahr ermittelt
und mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung den
Finanzkommissionen zugestellt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 61 39
Walter Stüdeli, Bundeskanzlei, Tel. 031 322 28 24

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

 10.4.2002