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Bundesrat hält Aussprache über die finanzielle Lage im Privat- und Sozialver-sicherungsbereich

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat hält Aussprache über die finanzielle Lage im Privat- und
Sozialver-sicherungsbereich

Vor dem Hintergrund der Lage auf den Finanzmärkten sowie gesunkenen
Gewinnerwartungen von grossen Schweizer Versicherungsunternehmen hat der
Bundesrat eine Aussprache über die finanzielle Situation des Privat- und
Sozialversicherungsbereichs der Schweiz geführt. Er stellt fest, dass
die derzeitige öffentliche Wahrnehmung zur Solidität des
Versicherungssektors, gemessen am tatsächlichen Zustand der Branche, zu
negativ ist. Die Diskussion über eine optimale Aufsicht im Bereich der
beruflichen Vorsorge ist jedoch weiterzuführen.
Die Aussprache des Bundesrates stützte sich auf die Beurteilung einer
bundesinternen "Arbeitsgruppe Versicherungsrisiken", welche durch den
Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, Bundespräsident Kaspar Villiger
im März 2002 eingesetzt wurde. Demnach ist sowohl der Privat- als auch
der Sozialver-sicherungsbereich, gesamthaft gesehen, finanziell gut
abgesichert. Die Besorgnis über die Solidität des Versicherungssektors
scheint gemessen am tatsächlichen Zustand der Branche, vor allem auch
mit Blick auf die Diskussion um die Mindestverzinsung, zu negativ. Die
öffentliche Wahrnehmung der Versicherungswirtschaft ist durch die
Heterogenität der Branche beeinflusst.
Optimierungen einzelner Aspekte der Regulierung und Aufsicht im
Versicherungsbereich sind infolge der sich verändernden
Rahmenbedingungen, wie z.B. der demografischen Entwicklung, möglich und
notwendig. Auch wenn das System der beruflichen Vorsorge finanziell
robust ist, erscheint eine Überprüfung gewisser gesetzlicher Parameter
sowie deren Anpassungsmechanismen wie Mindestzins-satz, und
Umwandlungssatz im Vorsorgebereich angezeigt. Zur Zeit sind verschiedene
Reform-vorhaben mit Bezug zum Versicherungsbereich im Gang. Zu nennen
sind u.a. die anstehende Totalrevision des Versicherungsaufsichts- (VAG)
und Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG), die Revision des
Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) sowie die von der "Expertenkommission
Integrierte Finanzmarktaufsicht" vorzuschlagenden Gesetzesanpassungen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
René Weber, Eidg, Finanzverwaltung, Tel. 031 324 75 52
Martin Gisiger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 22 76

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27.3.2002