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Verbesserungen im öffentlichen Beschaffungswesen

PRESSEMITTEILUNG

Verbesserungen im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Bundesrat nimmt die Anregungen der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates (GPK-N) zum öffentlichen Beschaffungswesen entgegen und
will die notwendigen Verbesserung veranlassen. Ein Teil der Massnahmen
ist bereits eingeleitet.
Die GPK-N hatte den Bundesrat am 5. Februar 2002 über die Ergebnisse
ihrer Studie zum öffentlichen Beschaffungswesen informiert und dabei in
zwei wesentlichen Bereichen konkrete Verbesserungen empfohlen: bei den
statistischen Grundlagen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
und bei der Vergabepraxis in der Bundesverwaltung.

Der Bundesrat hält in seiner heute verabschiedeten Antwort fest, es
treffe zu, dass bisher nicht systematisch Daten und Kennzahlen zum
öffentlichen Beschaffungswesen erhoben würden. Mit solchen Daten wäre es
möglich, Entwicklung und Umsetzung des Beschaffungswesens sowie die
Auswirkungen des Beschaffungsrechts differenziert und verlässlich zu
beurteilen. Erste Massnahmen zur Verbesserungen seien auf der Ebene des
Bundes bereits eingeleitet worden, doch seien die Statistiken nicht in
ein kohärentes Konzept eingebettet. Der Bundesrat schliesst sich deshalb
der Empfehlung an, dass ein kohärentes Statistikkonzept für den Bereich
des öffentlichen Beschaffungswesens zu erarbeiten ist.

Zum zweiten Bereich äusserte die GPK-N die Vermutung, dass das
Beschaffungsrecht des Bundes - vor allem im Bereich der Vergabe von
Dienstleistungen - nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht
angewandt würde. Der Bundesrat hält dazu fest, dass ohne Zweifel die
Kenntnisse des Beschaffungsrechts bei den zentralen Beschaffungsstellen
stärker entwickelt seien als bei Ämtern, die Dienstleistungsaufträge in
der Regel dezentral vergeben. Auch bestehe gerade im Bereich der Vergabe
von Dienstleistungen Handlungsbedarf. Deswegen haben das Eidgenössische
Finanzdepartement und die Beschaffungskommission des Bundes (BKB)
bereits zuvor Massnahmen eingeleitet, die zu einer Verbesserung in
diesem Bereich führen sollen.

Der Bundesrat will generell die von der GPK-N aufgeworfene Kritik
analysieren und allfällig weitere Massnahmen zur Verbesserung einleiten.
Die Kenntnis der von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie zum
öffentlichen Beschaffungswesen würde diese Arbeit erleichtern. Der
Bundesrat bekundet deshalb sein Interesse, vom Inhalt des Berichts
vollumfänglich in Kenntnis gesetzt zu werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Bettina Hahnloser/Gregor Saladin, Informationsdienst BBL,
Tel. 031 325 50 03

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27.3.2002