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Kaderentwicklung beim Bund geht neue Wege

PRESSEMITTEILUNG

Kaderentwicklung beim Bund geht neue Wege

Das neue Bundespersonalgesetz verlangt eine moderne, zukunftsfähige
Kaderentwicklung. Mit dieser sollen Bundesverwaltung und Kader
langfristig arbeitsmarktfähig bleiben. Heute hat der Bundesrat
entsprechende Grundlagen verabschiedet. Die neue Kaderentwicklung
umfasst vielfältige Evaluations- und Qualifikationsinstrumente. Sie
sieht die Weiterentwicklung der Führungskultur sowie interessante
Entwicklungsperspektiven für potenzielle Kader vor.
Die Komplexität staatlicher Aufgaben und die Anforderungen an die Kader
der Bundesverwaltung sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Sollen
Führungsaufgaben erfolgreich wahrgenommen werden, sind neben fachlichen
Qualifikationen und praktischen Erfahrungen immer stärker auch Selbst-,
Sozial- und Führungskompetenzen erforderlich. Führungskräfte müssen
bereit sein, ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen. Diese
Selbstreflexion wird nicht zuletzt durch neue Führungsgrundsätze
ausgelöst. Sie sind als Fragen formuliert und (ver)führen die Kader zu
einer fortlaufenden Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten. Dies
wiederum trägt zu einer persönlichen, beruflichen und systemischen
Weiterentwicklung bei. Die neuen Führungsgrundsätze lösen die
„Richtlinien für die Verwaltungsführung im Bunde (RVF)“ von 1974 ab.

Die vom Eidg. Personalamt erarbeiteten Instrumente erweitern das
bestehende Angebot in der Kaderausbildung und Kaderinformation der
Bundesverwaltung. Sie helfen den Departementen und Ämtern, ihren Bedarf
an qualifizierten Kaderkräften zu decken. Weitere Bestimmungszwecke sind
die Evaluation und individuelle Qualifikation von Nachwuchs- und
Kaderkräften, die Förderung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
und die Förderung einer ausgewogenen Vertretung aller Sprachgruppen in
Kaderfunktionen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Christian Hofer, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 74
Thomas Moser, Eidg. Personalamt, Tel. 031 325 09 79

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

27.3.2002