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Der Bundesrat löst Schwankungsreserven der Pensionskasse des Bundes auf

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat löst Schwankungsreserven der Pensionskasse des Bundes auf

Seit 1. Juli 1999 werden die Gelder der Pensionskasse des Bundes (PKB)
im Rahmen der Bestimmungen über die berufliche Vorsorge angelegt. Im
selben Jahr erzielte die PKB einen Portfolio-Vermögensertrag, welcher
das Äufnen von Schwankungsreserven in der Höhe von 168,7 Millionen
Franken ermöglichte. Aufgrund der negativen Gesamtperformance des auf
dem Kapitalmarkt angelegten PKB-Vermögens per Ende Jahr 2001, löst der
Bundesrat diese Reserven nun auf.

Die Schwankungsreserven dienen dem Ausgleich der Kursschwankungen der
Wertschriften. Diese Reserven werden gemäss den heute geltenden Statuten
erst dann geäufnet, wenn der Vermögensertrag den Finanzierungsbedarf für
die Verzinsung des Vermögens der PKB zu 4 Prozent sowie den Einbau der
Teuerung in die Renten übersteigt. Mit dem restlichen Ertrag werden
nebst den Schwankungsreserven auch noch Rückstellungen zur Finanzierung
von Leistungsverpflichtungen infolge der höheren Lebenserwartung
getätigt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Beat Küffer, Pensionskasse des Bundes, Tel. 031 323 57 62

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15.3.2002