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Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland

PRESSEMITTEILUNG

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und
Deutschland

Ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der
Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland vom 11. August 1971 ist am
12. März 2002 in Bern vom Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung,
Urs Ursprung, und dem deutschen Botschafter, Reinhard Hilger,
unterzeichnet worden. Die wichtigen Elemente dieses Protokolls sind die
vollständige Entlastung der Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften von Quellensteuern sowie eine Erweiterung des
zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von Steuerbetrug. Damit
konnte ein Durchbruch in wichtigen steuerlichen Fragen erreicht werden,
die jahrelang zwischen beiden Staaten strittig waren.
Ziel der Schweiz ist es, alle Doppelbesteuerungsabkommen mit
EU-Mitgliedsstaaten an die sogenannte EU-Mutter-Tochterrichtlinie
anzupassen, um damit Konkurrenznachteile für schweizerische,
grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu beseitigen und gleichzeitig
den Wirtschaftsstandort zu stärken. Diesem Ziel ist die Schweiz nun
einen wichtigen Schritt näher gekommen.
Was die neu vereinbarte Amtshilfebestimmung angeht, so ist sie mit jener
vergleichbar, die im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika
gilt.
Das Protokoll wird mit einer Botschaft des Bundesrates den
eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist vor dem Inkrafttreten
durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 71 36
Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 71 57

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13.3.2002