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Mitsprache des Personals beim Bundesgericht

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Mitsprache des Personals beim Bundesgericht

Jeder Arbeitgeber beim Bund, auch das Bundesgericht, ist für die
Sozialpartnerschaft in seinem Bereich selber verantwortlich. Dies hält
der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat
Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest.

Nationalrat Rennwald beanstandete in einer Einfachen Anfrage, das
Bundesgericht habe beim Erlass seiner Personalverordnung mit den
Personalverbänden keinen echten sozialen Dialog geführt; damit habe es
als einziger Arbeitgeber beim Bund die im Bundespersonalgesetz (BPG)
verankerte Sozialpartnerschaft nicht respektiert.

Das Bundesgericht rechtfertigt sein Vorgehen damit, die
Personalverordnung für das Gerichtspersonal entspreche inhaltlich
weitgehend der Bundespersonalverordnung, welche der Bundesrat nach
umfassenden Verhandlungen für die Bundesverwaltung erlassen habe. Die
Personalverordnung des Bundesgerichts weiche nur in gerichtsspezifischen
technischen Belangen von der Bundespersonalverordnung ab, und über diese
Abweichungen habe das Bundesgericht mit seiner Personaldelegation
verhandelt.

In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage unterstreicht der Bundesrat
die Kompetenzen und die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber beim
Bund. Es sei Sache des Bundesgerichts, seinem Personal und dessen
Organisationen die im BPG geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten
einzuräumen. Der Bundesrat stellt dabei in Aussicht, er werde den
parlamentarischen Oberaufsichtsorganen im Rahmen des Reporting die
nötigen Kenndaten liefern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Mariette Bottinelli, Stellvertretende Direktorin, Eidg. Personalamt,
Tel. 031 322 62 14
Paul Tschümperlin, Generalsekretär des Bundesgerichts, Tel. 021 318 91
01

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8.3.2002