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Illegale <Grenzgeschäfte> mit Reitpferden

EZV-PRESSEMITTEILUNG

Illegale  mit Reitpferden

Der Schweizer Zoll ist seit geraumer Zeit mit der Untersuchung
verschiedener Fälle von illegalen  mit  Hunderten von
Reitpferden befasst. Die Untersuchung erstreckt sich fast auf die ganze
Schweiz. Im ersten Zollkreis (Basel) gehts um 60 illegal importierte
Pferde, worin 37 Personen verstrickt sind. Auch im zweiten Zollkreis
(Schaffhausen) sind mehr als 110 Pferde mit 61 Personen betroffen und in
der Romandie (Zollkreis III) laufen weitere Untersuchungen.

Die festgestellten Widerhandlungen erstrecken sich von der
Falschdeklaration des Warenwerts oder des Importeurs/Empfängers
(unzulässige Kontingentsabtretungen), des Austauschs von Pferden ,die
mit Freipass vorübergehend eingeführt wurden, bis zum eigentlichen
Einschmuggeln von Pferden über unbesetzte Zollübergänge. Zudem sind
Abklärungen im Zuge eines Rechtshilfebegehrens deutscher Amtsstellen im
Gange.

Im Zuge der komplexen Untersuchung konnten die Abnehmer vom Bodensee bis
ins Wallis ausfindig gemacht werden. Eine erhebliche Anzahl dieser
Pferdeliebhaber war direkt oder indirekt am Schmuggel beteiligt. Während
einzelne Käufer den Schmuggel nur duldeten, haben sich andere aktiv
daran beteiligt und vor der Einfuhr ihres Pferdes mit den Haupttätern
die Schmuggelmodalitäten abgesprochen.

Zollkreis Basel
Hier liegen die ersten Ergebnisse vor. Zwischen 1996 und 1999 wurden
insgesamt 62 Pferde illegal aus Frankreich in die Schweiz eingeführt.
Der Bundeskasse sind dadurch rund 240'000 Franken entgangen. 25 Personen
sind in das Strafverfahren involviert. Weitere 12 Abnehmer/-innen müssen
mit einem Zollnachbezug rechnen.
Der Pferdeschmuggel wurde, wie bereits im Jahre 2000 gemeldet, vom
Elsass aus organisiert und durchgeführt. Die Hauptäterschaft, welche mit
der Region bestens vertraut ist, wählte für ihre Zwecke die unbewachten
oder sporadisch bewachten Grenzübergänge zwischen Boncourt und Basel
aus. Die Pferde wurden vor allem am späten Abend und in den Nachtstunden
über die Grenze gebracht. Die Haupttäter schreckten im weiteren auch
nicht davor zurück, einzelne Pferde durch missbräuchliche Verwendung
bereits bestehender Zolldokumente in die Schweiz zu schmuggeln. Zu
diesem Zweck benutzten sie gezielt besetzte Grenzübergänge, bei denen
sie als Pferdeimporteure bekannt waren und aufgrund dieser Ausgangslage
damit rechnen konnten, nur vereinzelt einer Stichprobenkontrolle
unterzogen zu werden.
Alleine im I. Zollkreis, zu dem die Kantone Basel-Stadt, Baselland,
Aargau (ohne Bezirke Baden und Zurzach), Bern, Solothurn, Jura, Luzern,
Ob- und Nidwalden zählen, mussten 19 Personen angeschuldigt werden.
Weitere sechs Personen mussten durch die Zolluntersuchungsdienste der
Zollkreise II (Hauptsitz in Zürich) bzw. III (Hauptsitz in Genf) ein
Strafverfahren über sich ergehen lassen. Die nachgeforderten
Einfuhrabgaben sind noch nicht rechtskräftig.
Die Pferde-Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Pferden ist heute in der Agrareinfuhrverordnung vom 7.
Dezember 1998 geregelt. Wer ein Pferd einführen will, muss über eine
Generaleinfuhrbewilligung des Bundesamtes für Landwirtschaft verfügen.
Sie wird auf schriftliches Gesuch hin natürlichen und juristischen
Personen sowie Personengemeinschaften erteilt, die im schweizerischen
Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben. Für ein Reitpferd muss zur Zeit bei
der Einfuhr ein Zoll von 3'834 Franken entrichtet werden. Hinzu kommt
die Mehrwertsteuer von 2,4 Prozent. Pferde mit Zollkontingent eingeführt
bezahlen lediglich 120.-/Stk. + MwSt. Ausserdem unterliegen die Pferde
bei der Einfuhr der grenztierärztlichen Untersuchung.
Bei den im II: Zollkreis (Zentral- und Ostschweiz) festgestellten
Widerhandlungen handelt es sich vorwiegend um Kontingentsabtretungen,
welche bis Ende 1998 nicht gestattet waren.
Die Ermittlungen führten zu 110 illegalen Einfuhren von Pferden. Gegen
61 Personen mussten Abgaben von über 700 000 Franken nachgefordert
werden. Die Rekursfristen laufen zur Zeit noch und gegen einige
Nachbezüge wurde bereits Rekurs eingelegt. Das Strafverfahren wurde
zudem gegen 33 Personen eingeleitet. Weitere Untersuchungen sind noch im
Gange.
Im III. Zollkreis (Romandie) sind - wie in den beiden vorgenannten
Zollkreisen - etliche Verfahren hängig. Ein Fall, wo es um 8 illegal
importierte Reitpferde geht, ist abgeschlossen. 8 Personen erhielten
Nachbezugsforderungen. Die Rekursfristen laufen zur Zeit noch und gegen
einige Nachbezüge wurde bereits Rekurs eingelegt. Gegen 5 Personen wurde
das Strafverfahren eröffnet.
Internationale Rechtshilfe: Für die Staatsanwaltschaft Mannheim
ermitteln die Schweizer Fahnder, wobei es um die illegale Einfuhr von
Pferden (u.a. falsche Wertangaben) nach Deutschland geht. Auch dieses
umfangreiche Dossier ist noch nicht abgeschlossen.

EIDG. ZOLLVERWALTUNG - INFORMATION

 Auskunftspersonen:
Gesamtdossier: Serge Gumy, Abt. Strafsachen Oberzolldirektion;
Tel.:031 322 67 98

Bei den Zolluntersuchungs-Diensten (ZUD)
Standort Name, Funktion Telefon
Basel Edwin Bolliger Chef ZUD Basel
Manfred Bruni, Stv. C ZUD Basel
Beat Pfammatter, C Gr Untersuchung G 061 28 71 161
G 061 28 71 164
G 061 28 71 163
Schaffhausen/Zürich Peter Glaus, Chef Vorermittlung
 G 01 298 10 50

Genf/Lausanne Daniel Piquilloud, chef enq. prél. GE
Jérôme Coquoz, chef SE Lausanne G 022 747 73 02
G 021 342 03 21

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

1.3.2002