Auch Bundesbauten im Ausland sollen für Behinderte zugänglich sein
PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss
Auch Bundesbauten im Ausland sollen für Behinderte zugänglich sein
Für die Öffentlichkeit bestimmte Räume in Gebäuden des Bundes im Ausland
sollen für Behinderte zugänglich gemacht werden. Diesen Grundsatz hält
der Bundesrat in seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Einfache
Anfrage von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) fest.
Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) hatte in einer Einfachen Anfrage
Auskunft zur Schweizer Botschaft in Paris verlangt. Dort war im im
Rahmen einer Renovation für Menschen mit Behinderung eine Zufahrtsrampe
zur Kanzlei installiert worden. Im weiteren wurde im Erdgeschoss ein
Schalter eingerichtet, so dass sich Behinderte nicht zum Schalter im
ersten Stock begeben müssen, der nur über eine Treppe zu erreichen ist.
Wo dies bisher noch nicht der Fall war und wo es die Umstände
ermöglichen, so heisst es in der Antwort des Bundesrates, werden die
öffentlich zugänglichen Räume von diplomatischen oder konsularischen
Vertretungen im Ausland bei Renovationen so umgebaut, dass der Zugang
für die in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Personen
erleichtert wird. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dasss das
Parlament zur Zeit den Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz
berät. Dieser enthalte Bestimmungen darüber, wie der Bund den Zugang zu
seinen öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie die
Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen gewährleisten müsse. Der
Gesetzesentwurf enthalte auch Vorschriften über die Räumlichkeiten des
Bundes im Ausland.
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27.2.2002