Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Auch Bundesbauten im Ausland sollen für Behinderte zugänglich sein

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Auch Bundesbauten im Ausland sollen für Behinderte zugänglich sein

Für die Öffentlichkeit bestimmte Räume in Gebäuden des Bundes im Ausland
sollen für Behinderte zugänglich gemacht werden. Diesen Grundsatz hält
der Bundesrat in seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Einfache
Anfrage von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) fest.
Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) hatte in einer Einfachen Anfrage
Auskunft zur Schweizer Botschaft in Paris verlangt. Dort war im im
Rahmen einer Renovation für Menschen mit Behinderung eine Zufahrtsrampe
zur Kanzlei installiert worden. Im weiteren wurde im Erdgeschoss ein
Schalter eingerichtet, so dass sich Behinderte nicht zum Schalter im
ersten Stock begeben müssen, der nur über eine Treppe zu erreichen ist.
Wo dies bisher noch nicht der Fall war und wo es die Umstände
ermöglichen, so heisst es in der Antwort des Bundesrates, werden die
öffentlich zugänglichen Räume von diplomatischen oder konsularischen
Vertretungen im Ausland bei Renovationen so umgebaut, dass der Zugang
für die in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Personen
erleichtert wird. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dasss das
Parlament zur Zeit den Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz
berät. Dieser enthalte Bestimmungen darüber, wie der Bund den Zugang zu
seinen öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie die
Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen gewährleisten müsse. Der
Gesetzesentwurf enthalte auch Vorschriften über die Räumlichkeiten des
Bundes im Ausland.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bettina Hahnloser/Gregor Saladin, Informationsdienst BBL, Tel. 031 325
50 03

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

27.2.2002