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Von der Swissair zur Swiss

PRESSEMITTELUNG

Parlamentarische Vorstösse

Von der Swissair zur Swiss

Anrechnung der Bundesmittel an das Aktienkapital der New Crossair,
Redimen-sionierung der Zivilluftfahrt, Ablehnung des Globus-Planes und
versteckte Leistungen der alten Swissair an die neue Crossair: die
Übergangsregelungen von der Swissair zur Swiss haben zu zahlreichen
parlamentarischen Vorstössen geführt. Vier von ihnen hat der Bundesrat
heute beantwortet.

Mit Postulat beauftragte im vergangenen November die Minderheit der
Finanzkom-mission des Nationalrates (Minderheit Urs Hofmann-SP/AG) den
Bundesrat, mit den Investoren der neuen Crossair nach Lösungen zu
suchen, wie die Leistungen des Bundes in Höhe von 1,45 Milliarden für
die Weiterführung des Flugbetriebs im Rahmen der neuen Crossair
abgegolten werden könnten. Der Bundesrat betont in seiner heutigen
Antwort, dass er sich bereits im Oktober 2001 eingehend mit dieser Frage
auseinander-gesetzt hat. Die Analysen haben ergeben, dass es für den
Bund rechtlich gesehen ausserordentlich schwierig, wenn nicht gar
unmöglich ist, sich die im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des
Winterflugplans der Swissair gewährten Darlehen an das Aktien-kapital
der neuen Gesellschaft anrechnen zu lassen. Der Bundesrat beantragt
demzu-folge, das Postulat abzulehnen.

Er beantragt ebenfalls die Ablehnung zweier Postulate der Liberalen
Fraktion. Im ersten verlangte diese eine Redimensionierung der neuen
Fluggesellschaft "auf eine vernünf-tige Grösse", das heisst auf das
Modell 15/28/82, mit einer gleichzeitigen Beschränkung der
Bundesbeteiligung. Der Bundesrat erklärt, dass die Grösse 26/26/82 nicht
unantast-bar ist, das Modell jedoch den wirtschaftlichen Verhältnissen
Rechnung tragen muss. Im Übrigen hängen von jedem Langstreckenflugzeug
ungefähr 500 Arbeitsplätze ab. Der Bundesrat bekräftigt seine Absicht,
die Kapitalbeteiligung des Bundes an der Gesell-schaft zurückzuziehen,
sobald der Zustand des Unternehmens und die Marktverhältnisse es
erlauben.

In ihrem zweiten Postulat verlangte die Liberale Fraktion vom Bundesrat
Erklärungen zur Ablehnung des Globus-Planes. Der Bundesrat gibt zu
Bedenken, dass die in diesem Plan enthal-tenen Vorschläge keine
Einsparungen für den Bund zur Folge gehabt, sondern ihm ganz im
Gegenteil ein zusätzliches Engagement abverlangt hätten. Zudem hätte das
Globus-Projekt durch seine grundlegend andere konzeptionelle Ausrichtung
die Umsetzung des Projekts «Phoenix+» gefährdet.

Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) schliesslich verlieh in einer
Einfachen Anfrage seiner Beunruhigung über «versteckte Leistungen» der
alten Swissair an die neue Crossair Ausdruck. Der Bundesrat erklärt in
seiner Antwort, dass die Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften
der SAirGroup seit jeher verrechnet wurden, dass sich daran auch mit der
Herauslösung der Crossair nichts geändert hat und dass die bisher
geltenden vertraglichen Regelungen weitergeführt oder explizit angepasst
werden. Er weist darauf hin, dass bei der Übertragung von Aufgaben und
der damit verbundenen kommer-ziellen Verantwortung zudem die
Entschädigungen und die Kostenverteilung der Leistungen, die von der
Swissair und der neuen Crossair zu erbringen sind, in ganz neuen
Vertragswerken geregelt werden. Er hält im Weiteren fest, dass die
umfang-reichen Mittel, die der Bund der Swissair für die
Aufrechterhaltung des Flugbetriebs zur Verfügung stellt, dessen
geordneten Übergang auf die neue nationale Fluggesellschaft bezwecken -
und somit insbesondere auch die Sicherstellung des Knowhow-Transfers.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 40, Natel
078 631 78 20

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27.2.2002