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Betrugsbekämpfung: Weiterer Klärungsbedarf

PRESSEMITTEILUNG

Betrugsbekämpfung: Weiterer Klärungsbedarf

Das gemeinsame Ziel der EU und der Schweiz im Bereich der
Betrugsbekämpfung ist es, ein rasch realisierbares und effizientes
Abkommen zu vereinbaren. In den bisherigen vier Verhandlungsrunden
blieben namentlich bezüglich des Geltungsbereichs Differenzen bestehen.
Um den Delegationen im Hinblick auf eine Annäherung der Standpunkte die
fundierte Klärung technischer und rechtlicher Fragen zu ermöglichen,
wurde die für Dienstag 26. Februar 2002 in Bern vorgesehene
Verhandlungsrunde auf Wunsch der EU-Seite und im Einvernehmen beider
Delegationsleiter auf den 15. März 2002 verschoben. Der zusätzliche
Klärungsbedarf hat sich aufgrund der konstruktiven Weiterbearbeitung der
bisherigen Diskussionspunkte ergeben.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor (Tel. 031 322 65 01)

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25.2.2002