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Budgetweisungen 2003 verabschiedet; 20.2.2002

PRESSEMITTEILUNG, 20.2.2002

Budgetweisungen 2003 verabschiedet

Die Budgetweisungen für das nächste Jahr sind heute vom Bundesrat
verabschiedet worden. Sie sind auf die Vorgaben der Schuldenbremse
abgestimmt, die der Bundesrat mit dem Voranschlag 2003 einführen wird.
Mit den Budgetweiseungen 2003 beauftragt die Landesregierung die
Departemente und die Bundeskanzlei, gegenüber dem Finanzplan,
Ausgabenkürzungen von 910 (2003) beziehungsweise von je 870 Millionen
(2004 und 2005) zu definieren und mit den Budgeteingaben zu melden. Das
jährliche Ausgabenwachstum liegt 2002-2006 immer noch bei 3%. Für einen
schuldenbremsekonformen Voranschlag und Finanzplan ist es zudem
unabdingbar, dass neben der Unterschreitung der bisherigen
Ausgabenplafonds dem Bund die Anteile am AHV-und
IV-Mehrwertsteuer-Prozent belassen werden. Ist dies nicht der Fall,
droht ein Sparprogramm.

Nach dem negativen Rechnungsabschluss 2001 und der konjunkturellen
Abkühlung können die bisherigen Finanzplanzahlen nur beschränkt als
Grundlage für die Budgetierung verwendet werden. Zum einen zeichnen sich
Mindereinnahmen ab, die sich nur teilweise mit dem unterstellten
Wirtschaftsszenario erklären lassen. Zum andern wurden Mehrausgaben
beschlossen, welchen bei der Aufstellung des Finanzplanes im letzten
Jahr noch nicht Rechnung getragen werden konnte. Fügt man noch die
möglichen, in der politischen Warteschlange sich befindenden
Mehrausgaben und Mindereinnahmen hinzu, kommt es zu einer dramatischen
Verschlechterung der Bundesfinanzen.

Die Schuldenbremse erfordert zwingend eine strukturell ausgeglichene
Rechnung. Damit dem Parlament im Herbst ein schuldenbremsekonformer
Voranschlag und Finanzplan vorgelegt werden kann, verpflichtete der
Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei zu einer rigorosen
Budgetierung mit einschneidenden Ausgabenkürzungen.

Festhalten am AHV- und IV-Bundesanteil
Insgesamt müssen in den nächsten Jahren 910 Millionen (2003) und je 870
Millionen (2004 und 2005) eingespart werden. Für 2006 dürfen die Zahlen
des Jahres 2005 maximal mit der unterstellten Teuerung von 1,5 Prozent
fortgeschrieben werden. Die Landesregierung beauftragte das Eidg.
Finanzdepartement, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und
der Bundeskanzlei verschiedene Umsetzungskonzepte für einen
schuldenbremsekonformen Voranschlag und Finanzplan auszuarbeiten.

Fest steht, dass der Weg zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt in den
nächsten Jahren schwierig und dornenvoll wird, wenn der Bundesanteil am
bestehenden Mehrwertsteuerprozent für die AHV sowie am geplanten
Mehrwertsteuerprozent für die IV nicht beibehalten werden kann. Der
Bundesrat hält darum an diesen Anteilen fest. Vor den Sommerferien wird
er gestützt auf die Ergebnisse der Budgeteingaben das weitere Vorgehen
für die Budget- und Finanzplanbereinigung beschliessen.

Der Rahmen des Voranschlags
Der Rahmen des Voranschlags wird bestimmt durch die Einnahmen
(Steuererhöhungen brauchen Volksentscheide), durch die Wirtschaftsdaten
(Konjunktur) und durch die Vorgabe der Schuldenbremse, wonach die
Ausgaben die konjunkturbereinigten Einnahmen nicht übersteigen dürfen.
Das im gültigen Finanzplan für 2003 statt eines erforderlichen
Überschusses von 100 Mio vorgesehene Defizit von 632 Mio verschärft sich
durch die nötige Korrektur der Einnahmenschätzung (u.a. Stempelabgaben,
Mineralölsteuern) um 500 Mio, sowie durch seit der Finanzplanung
beschlossenen Mehrausgaben von fast 100 Mio (ohne  angemeldete Begehren
von mehreren hundert Mio). Das gibt für 2003 einen Korrekturbedarf von
1,3 Milliarden. Falls der Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent für die
Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben  der AHV belassen
wird, beträgt der Korrekturbedarf noch rund 900 Mio. Dieser wird nach
einem Verteilschlüssel auf die Departemente und auf die Bundeskanzlei
umgelegt, wobei dieser Schlüssel sowohl dem Ausgabenvolumen der
Departemente als auch dem Anteil an gebundenen Ausgaben  Rechnung trägt.
Es ist an den Departementen, die Prioritäten so zu setzen, dass die
Vorgaben eingehalten werden. Globale departementsweise Vergleiche zum
Vorjahr geben keinen Aufschluss über die "Opfersymmetrie", weil
Departements-Schwerpunkte von Jahr zu Jahr variieren können (z.B.
Asylbereich, Swissair). Dieselben Überlegungen ergeben für das Jahr 2004
einen Korrekturbedarf in ähnlicher Höhe. Obschon der Finanzplan für das
Jahr 2005 sich aus heutiger Sicht auf den ersten Blick in einem
günstigeren Licht präsentiert, werden die Departemente angehalten, auch
hier tiefere Ausgaben einzugeben als im bestehenden Finanzplan
vorgesehen. Der Bundesrat will sich auf diese Weise Handlungsspielräume
für die im politischen Raum stehenden Begehren schaffen. Auch nach den
verordneten Korrekturen am geltenden Finanzplan wird das
durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006
immer noch 3,0% betragen. Von einem generellen Leistungsabbau kann damit
nicht die Rede sein.
Zusammen mit der Botschaft zur Staatsrechnung 2001 wird der Bundesrat
dem Parlament einen Zusatzbericht vorlegen, der die strukturelle
Überlastung der Bundeshaushalts zum Gegenstand haben wird.

Wirtschaftliche Eckwerte 2002 2003 2004-2006
? Wachstum des realen BIP (in %) 1,3  (1,75) 2,0  (1,50) 1,8  (1,50)
? Teuerungsrate (%) 0,9  (1,75) 1,3  (1,75) 1,5  (1,75)
? Zinssätze (%)
 - kurzfristig  2,0  (3,0) 3,0  (3,0) 3,0  (3,0)
 - Bundesobligationen 3,5  (4,0) 3,8  (4,0) 4,0  (4,0)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

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