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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des
Tabaksteuergesetzes

Die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ist heute vom
Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet worden. Die Änderung
bedeutet keine unmittelbare Steuererhöhung. Sie bezweckt vielmehr, dem
Bundesrat erneut eine Steuererhöhungskompetenz einzuräumen und ihm damit
Handlungsspielraum, Flexibilität und Aktionsfreiheit im Bereich der
Tabaksteuerpolitik zu erhalten.

Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, dem Bund mit
Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen und die
schweizerische Tabaksteuerbelastung in moderaten Schritten dem
EU-Mindestniveau anzunähern. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden
zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die
Ergänzungsleistungen eingesetzt.

Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer ist demnächst
ausgeschöpft. Sie reicht noch für einen Steuer-Preisschritt von 10
Rappen je Päckli.

Mit der letzten Steuererhöhung nach alter Kompetenz würde der Preis der
meistverkauften Sorte von Fr. 4.80 auf Fr. 4.90 je Päckli und die
Tabaksteuerbelastung von derzeit 51,33 Prozent auf 52,18 Prozent des
Kleinhandelspreises steigen (EU- Mindestbelastung 57 Prozent).

Ausgehend von einem Zigarettenpreis von Fr. 4.90 je Päckli und unter
Annahme gleichbleibender Einflussfaktoren (keine
Mehrwertsteuererhöhungen und keine Preiserhöhungen der Industrie) führt
eine Heraufsetzung der Steuerbelastung auf mindestens 57 Prozent zu
einer Preisanhebung um 70 Rappen, d.h. auf Fr. 5.60 je Päckli. Daraus
resultierten bei unveränderten Verkäufen Mehreinnahmen von rund 500
Millionen Franken (Tabak- und Mehrwertsteuer).

Die Vorlage ist nicht unumstritten. Die Branche, die der Branche
nahestehenden Organisationen, eine Vielzahl von Verbänden sowie 25
Kantone sind zwar mit einer neuen Steuererhöhungskompetenz des
Bundesrates von 50 Prozent einverstanden. Die
Tabakpräventionsorganisationen, das Groupement romand des services de
santé publique (GRSP) sowie ein Kanton fordern indessen massivere
Steuererhöhungen als bisher (konkret: 2 mal 80 Rappen je Päckli) sowie
die Schaffung eines Tabakpräventionsfonds.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Forderung nach massiven
Steuererhöhungen abzulehnen, damit er seine bisherige Steuerpolitik
weiterführen kann. Ebenso empfiehlt er, die Tabakprävention weiterhin
aus den allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren, weil die Schaffung
eines Tabakpräventionsfonds eine Verfassungsänderung bedingen würde.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 79

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20.2.2002