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Bundessubventionen: Fünfter und letzter Controlling-Bericht

PRESSEMITTEILUNG

Bundessubventionen: Fünfter und letzter Controlling-Bericht

Der Bundesrat hat heute vom 5. Controlling-Bericht des Eidg.
Finanzdepartementes (EFD) Kenntnis genommen. Dieser dient der
Überprüfung der im Bereich der Bundessubventionen eingeleiteten
Massnahmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, damit das
Controlling zur ersten vollständigen Subventionsüberprüfung
abzuschliessen, da die Umsetzung der Massnahmen nach Plan verläuft. Der
Bericht hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

Am 14. April 1999 hatte der Bundesrat den zweiten Teil des
Subventionsberichtes verabschiedet und an die Eidg. Räte zur
Kenntnisnahme weitergeleitet. Zusammen mit dem ersten Subventionsbericht
(vom Bundesrat am 25. Juni 1997 gutgeheissen) wurde damit die nach
Artikel 5 des Subventionsgesetzes vorgeschriebene, umfassende
Überprüfung der Bundessubventionen vollständig abgeschlossen.
Mit der Verabschiedung der beiden Berichte hatte der Bundesrat
gleichzeitig die Departemente beauftragt, die zur Umsetzung
erforderlichen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Dem EFD wurde der
Auftrag erteilt, ein zentrales Controlling der Umsetzung durchzuführen
und dem Bundesrat periodisch Bericht zu erstatten.
Der vorliegende 5. Controlling-Bericht informiert nun mit Stand Ende
2001 über die Umsetzung der in den beiden Subventionsberichten
festgehaltenen erforderlichen Massnahmen. Er hält fest, dass die
insgesamt 378 Massnahmen grösstenteils nach dem vom Bundesrat
festgelegten Vorgehen umgesetzt werden. Bis Ende 2001 sind 89%
sämtlicher Massnahmen realisiert oder in Realisierung begriffen. Ab dem
Jahr 2005 sollte der Wirkungsbeginn bei praktisch allen Massnahmen
eingesetzt haben. Rund ein Fünftel der Massnahmen wird im Rahmen der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) umgesetzt.
Die ausgewiesene Sparwirkung der Massnahmen beträgt zwischen den Jahren
2000 und 2002 über 100 Millionen, in den Jahren 2003 und 2004 rund 130
Millionen und ab dem Jahr 2005 über 210 Millionen pro Jahr.
Weil die notwendigen Umsetzungsschritte nunmehr für sämtliche Massnahmen
eingeleitet sind, besteht keine weitere Notwendigkeit für die
Fortführung des zentralen
 Controllings. Der 5. Controllingbericht schliesst somit die
Berichterstattung über die erste vollständige Überprüfung der
Bundessubventionen ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 324 92 16

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

20.2.2002